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Radioaktiver Abfall kann vor Ort bearbeitet werden

Symbolbild Radioaktivität
Eine Warntafel mit der Aufschrift "Radioaktiver Abfall brennbar". Foto: Marc Müller/picture alliance / dpa/Symbolbild
Karlsruhe/Neckarwestheim (dpa/lsw) - Nach Tests und der Kontrolle unabhängiger Gutachter darf die EnBW am Atomkraftwerk Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn) radioaktiv belasteten Abfall reinigen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg habe am Montag zugestimmt, dass der Karlsruher Energiekonzern ein Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) in Betrieb nehmen darf, teilte das Unternehmen mit. Dort soll der Abfall dekontaminiert und weniger schädlich gemacht werden.
Karlsruhe.

«In die Bearbeitung kommt zwar insgesamt nur ein kleinerer Teil der gesamten Abbaumasse eines Kraftwerks, aber auch dieser Teil liegt immerhin im unteren fünfstelligen Tonnen-Bereich», erklärte der Chef der EnBW-Kernkraftsparte, Jörg Michels, laut Mitteilung. Manche Wertstoffe könnten anschließend wieder verwendet werden. Alle anderen Abfälle fielen in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv und sollen in Abfalllagern zwischengelagert werden, bevor sie ins noch nicht in Betrieb genommene Endlager Schacht Konrad gebracht werden.

Im Zuge der Energiewende in Deutschland baut die EnBW vier ihrer fünf Kernkraftwerke zurück: der Block I in Neckarwestheim, das Kernkraftwerk Obrigheim (Neckar-Odenwald-Kreis) und beide Blöcke in Philippsburg (Landkreis Karlsruhe). Block II in Neckarwestheim darf noch maximal bis Ende 2022 Strom produzieren. Unmittelbar nach der Abschaltung soll auch dort der Rückbau beginnen. In Philippsburg war die Inbetriebnahme eines RBZ im Dezember genehmigt worden.

© dpa-infocom, dpa:210208-99-353319/3

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