Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Sie befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses.
Das Landesverfassungsgericht hatte am Montagabend Anträge der beiden Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss abgelehnt. Räpple und Gedeon müssen deshalb auch bei der nächsten Landtagssitzung am Mittwoch noch vor der Tür bleiben. Die Verfassungsrichter müssen noch in einem Hauptsacheverfahren über den Fall entscheiden.
Pressemitteilung des Landtags zu den Ordnungsrufen am 12. Dezember