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Räpple und Gedeon sehen sich als Opfer politischer Justiz

Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple bei Pressekonferenz
Stefan Räpple (r., beide AfD) spricht während einer Pressekonferenz neben Wolfgang Gedeon. Foto: Sebastian Gollnow
Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem vergeblichen Versuch, ihren Ausschluss aus dem Landtag gerichtlich aufzuheben, haben die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon der Justiz die Unabhängigkeit abgesprochen. Er halte das baden-württembergische Verfassungsgericht für ein politisches Instrument, das die Regierung nutze, «um die Opposition auszuschalten und kleinzuhalten», sagte Räpple am Dienstag in Stuttgart. Die Richter hätten alle ein Parteibuch und seien nicht politisch neutral. Gedeon kritisierte, es handle sich um eine politische Entscheidung, mit der das Gericht den rechtlichen Boden verlasse. «Wir sind auf dem direkten Weg in eine Situation, wie wir sie in der DDR hatten.»
Stuttgart.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Sie befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses.

Das Landesverfassungsgericht hatte am Montagabend Anträge der beiden Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss abgelehnt. Räpple und Gedeon müssen deshalb auch bei der nächsten Landtagssitzung am Mittwoch noch vor der Tür bleiben. Die Verfassungsrichter müssen noch in einem Hauptsacheverfahren über den Fall entscheiden.

Pressemitteilung des Landtags zu den Ordnungsrufen am 12. Dezember

Tagesordnung der Landtagssitzung am 23. Januar