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Razzia in Ellwangen: Gericht hegt Zweifel an Rechtmäßigkeit

Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Ellwangen
Ein Schild weist auf die Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Ellwangen hin. Foto: Daniel Maurer/Archiv
Ellwangen (dpa/lsw) - Das Amtsgericht in Ellwangen hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens von Polizisten bei einer Razzia in der dortigen Flüchtlingsunterkunft im Mai 2018. Das geht Angaben mehrerer Zeitungen zufolge aus ihnen vorliegenden Unterlagen hervor. Das Gericht habe eine für Donnerstag angesetzte Verhandlung gegen drei Flüchtlinge wegen Widerstands gegen Polizisten auf unbestimmte Zeit verschoben, berichteten die «Schwäbischen Zeitung» sowie «Stuttgarter Zeitung» und die «Stuttgarter Nachrichten» (Dienstagsausgabe).
Ellwangen (Jagst).

Die Staatsanwaltschaft sei gebeten worden, ihre Ermittlungen gegen die Beschuldigten zu überprüfen und weitere Erkenntnisse zu übermitteln, sagte Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker der Deutschen Presse-Agentur. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Armin Burger erklärte, es gehe dabei um die Frage, ob das Eindringen in ein Zimmer von Flüchtlingen «auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage beruhte».

Bei der Razzia mit rund 500 Polizisten waren Türen aufgebrochen und 27 Flüchtlinge vorläufig festgenommen worden. Zuvor hatten etwa 150 Flüchtlinge die geplante Rückführung eines Afrikaners nach Italien durch Drohgebärden gegen zwei Polizeistreifen verhindert.

In der Regel benötigt die Polizei für das Eindringen in Wohnräume einen Durchsuchungsbefehl. Sie hatte sich darauf berufen, dass das Regierungspräsidium Stuttgart der Razzia als Betreiber der Lea zugestimmt habe. Zu klären sei, inwieweit das Hausrecht innerhalb einer Einrichtung wie der Lea ausreiche, sagte Staatsanwalt Burger. «Wer sich gegen eine rechtswidrige Polizeimaßnahme wehrt, kann dies unter Umständen straffrei tun.»

Bericht Schwäbische Zeitung