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Schlechte Luft in Stuttgart: Land droht weiteres Zwangsgeld

Autos am Neckartor
Autos fahren über die B14 am Stuttgarter Neckartor. Foto: Christoph Schmidt/Archivbild Foto: dpanitf3
Gibt es in Stuttgart doch noch großflächige Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5? Die grün-schwarze Landesregierung will um sie herumkommen. Doch das ist schwer.
Mannheim.

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um die schlechte Luft in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg eine weitere gerichtliche Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte laut eigener Mitteilung vom Freitag die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 000 Euro, falls das Land bis Montag (1.7.) keine möglichen Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 in den Luftreinhalteplan schreibt (AZ.: 10 S 1429/19 vom 28. Juni).

In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn Fahrverbote für Diesel der Euronorm 4 und schlechter, um die Luft sauberer zu bekommen. Für Diesel der Euronorm 5 sieht die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) allenfalls streckenbezogene Fahrverbote vor. Jedoch hatten das Stuttgarter Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass im Luftreinhalteplan auch Fahrverbote für Euro-5-Diesel stehen müssen, die aber nicht vor dem 1. September in Kraft treten dürfen.

Seitdem pocht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht auf die Vollstreckung dieser rechtskräftigen Entscheidungen - und bekam jetzt abermals Recht. Noch nicht definitiv beantwortet ist damit aber die Frage, ob die Fahrverbote für Diesel der Norm 5 in der Stuttgarter Umweltzone zwingend kommen müssen. Der Luftreinhalteplan könnte auch so formuliert werden, dass die Verbote nicht in Kraft treten, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht mehr oder nur noch geringfügig überschritten werden.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sieht allerdings keine realistische Chance mehr, dass Stuttgart an Euro-5-Fahrverboten vorbeikommt. Zum einen seien die Stickstoffdioxid-Werte dafür noch viel zu hoch, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zum anderen sind seiner Meinung nach für die Entscheidung die Jahresmittelwerte von 2018 relevant. Und da war Stuttgart noch weit von der Einhaltung der Grenzwerte entfernt. An der Messstelle am Neckartor wurde 2018 ein durchschnittlicher Wert von 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen.

Ein Regierungssprecher sagte: «Wir werden uns im Frühherbst auf der Grundlage der Entwicklung der Messdaten damit befassen, ob Fahreinschränkungen für Euro-5-Diesel tatsächlich erforderlich sind und falls ja, in welchem Umfang.» Der Amtschef im Verkehrsministerium, Uwe Lahl, sagte zur jüngsten Gerichtsentscheidung: «Das Urteil kommt nicht überraschend für uns. Die Sprache der Gerichte ist klar.» Er erwarte jetzt von der Automobilindustrie, dass in Sachen Software-Updates und Nachrüstungen endlich geliefert werde. Baden-Württemberg arbeite mit Hochdruck an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Zudem würden Maßnahmen für saubere Luft umgesetzt - etwa die Installation neuer Filtersäulen.

DUH-Geschäftsführer Resch forderte die Landesregierung auf, die Gerichtsentscheidungen zu respektieren. «Ministerpräsident Kretschmann hat versprochen, anders als im Freistaat Bayern im Ländle rechtskräftige Urteile zu beachten und umzusetzen.» Insbesondere die CDU müsse ihren Widerstand aufgeben. In der grün-schwarzen Regierung hatte sich insbesondere die CDU gegen Fahrverbote gestellt.

Mitteilung des VGH