Schülerinnen und Schüler können seit Montag an in Baden-Württemberg größtenteils auf eine Maske verzichten. Wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Fall gab, wird die Maskenpflicht in Klassenräumen aufgehoben. Außerhalb der Unterrichtsräume, also zum Beispiel auf Fluren, müssen Schüler und Lehrer aber weiterhin Masken tragen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien und auf Schulhöfen entfällt bereits, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Die Bildungsgewerkschaft GEW hält die Aufhebung der Maskenpflicht in den Klassenräumen für voreilig und gefährlich.
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