Den Angaben zufolge entstand den Behörden dadurch ein Schaden in Höhe von rund 120 000 Euro. Das Amtsgericht Mosbach setzte die Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe hatten das Restaurant kontrolliert und Ungereimtheiten festgestellt. Die Angestellten hatten wesentlich mehr gearbeitet, als die Inhaberin gegenüber den Sozialversicherungsträgern angegeben hatte. Die mehr geleistete Arbeit wurde als Schwarzgeld ausgezahlt.