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Vergewaltigung am Theater? «Habe keine Erinnerung»

Badisches Staatstheater Karlsruhe
Aussenaufnahme Badisches Staatstheater Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Was geschah auf einer Premierenfeier am Badischen Staatstheater? Im Prozess um Vergewaltigung und Belästigung von Kollegen spricht der angeklagte Opernchor-Sänger zwar ausführlich, doch es gibt ein Problem. Die Wahrheitsfindung dürfte für das Gericht schwer werden.
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Viel Drama, Gefühle und Tränen - im Prozess um sexuelle Gewalt am Badischen Staatstheater Karlsruhe hat der beschuldigte Mitarbeiter des Hauses die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Wortreich und lebhaft sagte der 56-jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Karlsruhe aus und berief sich dabei auch auf massive Erinnerungslücken. «Ich habe keine Ahnung. Ich habe nichts zu berichten, weder als Zeuge noch als Täter», sagte er zum Teil unter Tränen zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Karlsruhe. Ihm wird Vergewaltigung eines Kollegen und sexuelle Belästigung eines weiteren vorgeworfen.

Auch das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer sprach von einem beinahe vollständigen Blackout. Es sei viel Alkohol im Spiel gewesen, so der 23-Jährige mit brüchiger Stimme. Er sei fast besinnungslos gewesen.

Die Taten sollen im Anschluss an eine Opernpremiere Ende Januar 2019 geschehen sein. Zu der Vergewaltigung soll es in einer Umkleidekabine gekommen sein. Einen weiteren Kollegen, einen 21 Jahre alten Statisten, soll er zuvor in der Theaterkantine geküsst und angefasst haben. Dieser sprach von unangemessenen und unangenehmen Annäherungsversuchen.

Mehrfach sprang der Angeklagte während seiner eigenen Aussage auf. Nie würde er jemandem gegen dessen Willen zu nahe treten. «Ich kenne mich. Sowas hätte ich nie gemacht.» Getrunken habe er seines Wissens zunächst eher wenig. Für die Zeit danach habe er einen Filmriss. Laut mehrerer Zeugen war er stark betrunken. In einer Prozesspause trösteten seine Frau und Kinder den aufgelösten 56-Jährigen.

Den Antrag der Nebenklage auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Angesichts der Berichterstattung der vergangenen Monate zum Staatstheater überwiege das öffentliche Interesse, sagte der Richter.

Der Fall ist nur einer von mehreren Vorgängen im Zusammenhang mit dem Theater, die die Justiz bis heute beschäftigen. So ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Verbreitung pornografischer Schriften anhängig sowie eine Strafanzeige wegen Untreue. Zudem war Noch-Intendant Peter Spuhler über Monate in den Schlagzeilen wegen seines angeblich autoritären Führungsstils. Wegen der Querelen verlässt er das Haus im Sommer; sein zunächst verlängerter Vertrag wurde zum Ende dieser Spielzeit aufgelöst.

Drei Verhandlungstage sind anberaumt und unter anderem 14 Zeugen geladen. Ein Urteil könnte demnach am 23. Februar fallen. (Az.: Az.: 1 Ls 330 Js 7575/19).

© dpa-infocom, dpa:210215-99-454002/5