Der Zulassungsantrag, der zusammen mit den Unterschriften übergeben wurde, wird jetzt vom Ministerium auf rechtliche Zulässigkeit geprüft. Ist alles in Ordnung, ist laut der rechtlichen Vorgaben sechs Monate Zeit, Unterschriften von einem Zehntel der Wahlberechtigten im Südwesten zu sammeln - etwa 770 000 wären nötig.
Ist auch diese Hürde genommen, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet der Entwurf im Parlament keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Entscheidend ist, wofür sich die Mehrheit in der Volksabstimmung ausspricht. Zudem ist eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg nur dann gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum).
In den baden-württembergischen Kommunen müssen die Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages im Südwesten um 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD spricht von 529 Millionen Euro im Jahr, die dann aus dem Landeshaushalt kommen sollen. Die grün-schwarze Regierung lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab.