Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Crailsheim in seinem kostenlos verteilten «Stadtblatt» über Geschehnisse in der Stadt berichten darf. Die «Südwest Presse», die dort eine Tageszeitung und ein Anzeigenblatt herausgibt, nahm die veröffentlichten Informationen in vergangenen Ausgaben als Konkurrenz wahr und klagte in mehreren Instanzen. Zuletzt erfolgreich vor dem BGH, wo eine Revision der Stadt Crailsheim zurückgewiesen und der Berichterstattung in Amtsblättern deutliche Grenzen gesetzt wurden. Die gingen der Zeitung nicht in allen Punkten weit genug.
In einer Berufung vor dem Stuttgarter OLG will die klagende «Südwest Presse» nun aber noch erreichen, dass auch Kirchen- und Vereinsnachrichten nicht mehr im «Stadtblatt» veröffentlicht werden dürfen. Eine Entscheidung gab es in dem Fall zunächst nicht, weil die «Südwest Presse» kurzfristig Hilfsanträge einbrachte. Die beklagte Stadt hat bis Ende April Gelegenheit, zu den neuen Anträgen Stellung zu nehmen. Eine Verkündigung im Berufungsverfahren wurde für den 29. Mai 2019 angesetzt.