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Strengere Corona-Maßnahmen im Südwesten kommen erst später

Gesundheitsminister Manne Lucha
Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild
Bereits ab kommender Woche sollten im Südwesten strengere Corona-Regeln in Kraft treten - betreffen würde dies vor allem Ungeimpfte. Daraus wird nun nichts. Als Grund nennt das Land Verzögerungen auf Bundesebene.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die geplanten Corona-Einschränkungen vor allem für ungeimpfte Erwachsene im Südwesten verzögern sich. Das Land werde die überarbeitete Corona-Verordnung im Laufe der kommenden Woche verkünden, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag in Stuttgart mit. Die Verordnung mit den strengeren Maßnahmen war ursprünglich bereits für das Wochenende angekündigt worden und sollte am Montag in Kraft treten. Nun dürften die neuen Corona-Maßnahmen mit Grenzwerten für mögliche weitere Einschränkungen rund eine Woche später kommen als zuvor geplant.

Grund für die Verzögerung ist demnach die Abhängigkeit der Landes-Regeln vom neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dieses trete voraussichtlich erst ab Mitte nächster Woche in Kraft, hieß es. Die derzeit geltende Corona-Verordnung solle für einen Übergangszeitraum verlängert werden.

Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereite man sich auf den Ernstfall vor, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Freitag mit. Der Blick auf die Zahlen zeige, dass die Infektionen derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen stattfänden. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern erfahre man zudem, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz hätten. Ziel sei es deshalb, die Überlastung des Gesundheitssystems in jedem Fall zu verhindern und damit Leben zu retten, so Lucha.

Die bereits zuvor bekannt gegebenen Maßnahmen sehen zwei Stufen mit Einschränkungen vor allem für ungeimpfte Erwachsene vor. Werden die neuen Grenzwerte überschritten, soll im Südwesten die harte 2G-Regel gelten. In der Konsequenz hätten Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen und müssten ihre sozialen Kontakte daheim auf ein Minimum reduzieren.

Die erste sogenannte Warnstufe gilt landesweit sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann sollen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben. Zudem dürfen sich - ebenfalls im Falle von Ungeimpften - nur noch zwei Familien treffen.

In einem zweiten Schritt, vom Land Alarmstufe genannt, gilt landesweit die 2G-Regel, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. In der sogenannten Alarmstufe soll 2G eine «harte Regelung» sein, wie es zuvor vom Gesundheitsministerium hieß.

© dpa-infocom, dpa:210910-99-169947/4