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Tod eines Siebenjährigen: Plädoyers verzögern sich weiter

Justitia
Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht auf dem Tisch eines Richters. Foto: Volker Hartmann/Archiv
Heilbronn (dpa/lsw) - Im Prozess um den Tod eines Siebenjährigen gegen dessen Pflegeoma sind die Plädoyers erneut verschoben worden. Die Verteidigerin der 70-Jährigen hatte am Montag am Landgericht Heilbronn ein Gutachten eines weiteren Sachverständigen beantragt. Das ursprüngliche Gutachten hält die Verteidigerin für mangelhaft. Der Sachverständige hatte ausgesagt, dass die Angeklagte zur Tatzeit wohl keine schwere Depression gehabt habe.
Heilbronn.

Der beschuldigten ehemaligen Krankenschwester wird vorgeworfen, für den Tod eines ihr anvertrauten Jungen aus Künzelsau (Hohenlohekreis) im April 2018 verantwortlich zu sein. Angeklagt war sie wegen Totschlags. Dafür liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft könnte möglicherweise auch auf lebenslange Haft wegen Mordes plädieren.

Außerdem forderte die Anwältin, einen der Brüder der Angeklagten zu vernehmen. Dieser habe sich bislang geweigert, Angaben zu machen - nun aber seine Meinung geändert. Die Kammer will eine Stellungnahme des Gutachters einholen, wie der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth ankündigte. Einer Vernehmung des Bruders werde wohl stattgegeben, sagte er.

Vor rund zwei Wochen waren die Plädoyers verschoben worden, weil die Verteidigerin sich krank gemeldet hatte. Die Verhandlung soll am 26. Februar fortgesetzt werden.

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Folgemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft