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Tübingen verbietet Außer-Haus-Verkauf ab 01.00 Uhr nachts

Boris Palmer (Die Grünen)
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Tübingen (dpa/lsw) - Tübingen will nächtliche Partys in der Innenstadt mit einem Verkaufsverbot eindämmen. Von diesem Freitag an dürfen Gaststätten, aber auch Shisha- und Raucherbars zwischen 01.00 und 04.00 Uhr nachts keinen Außer-Haus-Verkauf mehr anbieten, auch Abhol- und Lieferdienst sind verboten. Bei Verstößen werde ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Oberbürgermeister Boris Palmer habe die Allgemeinverfügung nach enger Abstimmung mit der Landespolizei erlassen, sie gelte zunächst bis 4. Juli. Schon seit 1. Juni darf in der Altstadt im öffentlichen Raum ab 22.00 Uhr kein Alkohol getrunken werden - das gilt nicht für die Außengastronomie, die bis Mitternacht öffnen darf.
Tübingen.

Der Grünen-Politiker Palmer sagte, man habe mit der Regelung einen Mittelweg gefunden: «Einerseits gibt es das verständliche Bedürfnis der Jugend, endlich wieder mit Gleichaltrigen zu feiern. Andererseits müssen die Ruhebedürfnisse der Anwohner geschützt und die Corona-Regeln eingehalten werden.» Der OB ergänzte: «Denn niemand könnte erklären, warum eine private Feier mit vier Gästen aus vier Haushalten verboten sein soll, während 600 Menschen eng gedrängt am Holzmarkt Party feiern.»

Erst am Wochenende hatte die Polizei in der Unistadt wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eine Ansammlung von etwa 300 Menschen aufgelöst. Als die Beamten die Gruppen aufforderten, nach Hause zu gehen, wurden sie den Angaben nach beschimpft. Bei der Räumung in der Nacht zum Samstag seien auch zwei Flaschen in Richtung der Einsatzkräfte geworfen worden.

© dpa-infocom, dpa:210610-99-944022/2