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Turban statt Motorradhelm?: weitere Entscheidung erwartet

Ein hölzerner Hammer liegt auf einer Richterbank
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal. Foto: Uli Deck/Archivbild
Ein Turban tragender Sikh-Anhänger will ohne Helm Motorrad fahren. Darf er das? Nach jahrelangem Hin und Her soll nun ein Bundesgericht entscheiden.
Leipzig.

Leipzig (dpa) - Darf ein Sikh wegen seiner Religion ohne Helm Motorrad fahren? Darüber verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (11.30 Uhr). Geklagt hatte ein Turban tragender Sikh-Anhänger, der aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit werden möchte.

Die Stadt Konstanz hatte ihm 2013 eine Ausnahmeregelung verweigert. Daraufhin klagte der Sikh. In den Vorinstanzen unterlag er. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, befand der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Fahrer mit Helm seien zudem eher in der Lage, nach einem Unfall Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu rufen.

Jedoch sei die Ermessenspraxis der Stadt Konstanz fehlerhaft gewesen, das VGH hatte die Stadt verpflichtet, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dem Sikh-Anhänger genügte das allerdings nicht: Er legte Revision ein, um die Stadt zu einer Ausnahmegenehmigung zu verpflichten. Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob die Religionsfreiheit Grund genug ist, den Mann von der Helmpflicht zu entbinden.

Terminankündigung des Gerichts