Nach der Landesbauordnung müssen «die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke [...] Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden». Was das bedeutet? Genau das interpretieren Umwelt- und Wirtschaftsministerium unterschiedlich.
Keinen Streit gibt es hingegen über künftige Schottergärten: Das neue Gesetz für mehr Artenschutz verbietet sie im Interesse der Artenvielfalt. «Dass Insekten keine Steine fressen können, dürfte allgemein einsehbar sein», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Für SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ist der Ministerien-Streit schwer nachvollziehbar: «Wenn ein Minister in der Landespressekonferenz sagt, er hoffe auf eine Klage, damit ein Gericht den Zwist seines Hauses mit einem anderen Ministerium beendet, sind wir in Absurdistan angekommen», sagte er.
Nach früheren Angaben des Umweltministeriums war nicht überall bekannt, dass Schottergärten eigentlich längst verboten sind. Das Verbot wurde daher nun klargestellt. Die Gärten seien in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. Bei der Beseitigung oder Umgestaltung setze das Ministerium vor allem «auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung». Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung.