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Urteil gegen deutschen Anwalt in Zürich am 11. April

Richterhammer
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Zürich (dpa) - Im Prozess gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith wegen Wirtschaftsspionage verkündet das Gericht in Zürich sein Urteil am 11. April. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag, nachdem der zweite Prozesstag mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung zu Ende gegangen war.
Zürich.

Die Anklage fordert dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für Seith. Er ist angeklagt, sich vertrauliche Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin verschafft zu haben. Damit hatte er in Deutschland einen Prozess für seinen Mandanten, den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller, gewonnen. Für die Schweizer Ankläger ist das Wirtschaftsspionage. Mitangeklagt sind zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank. Seith weist jeden Vorwurf strafbarer Handlungen zurück.