Mit der Rücknahme der Berufung entgeht der Mann Gerichtsangaben zufolge einer möglichen Verurteilung wegen versuchten Mordes: Denn dafür hatte die Berufungskammer des Landgerichts - im Gegensatz zum Amtsgericht Rastatt - hinreichenden Tatverdacht gesehen. Damit hätte das für Mord und versuchten Mord zuständige Schwurgericht den Fall verhandelt und eine höhere Haftstrafe wäre im Raum gestanden. Dem kam der Mann nun zuvor und zog die Berufung zurück.
Der 48-Jährige hatte die 54 Jahre alte Frau und das sieben Monate alte Baby im Juli vergangenen Jahres betrunken mit dem Auto erfasst und überfahren. Dann war er geflüchtet, ohne sich um die Opfer zu kümmern.