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Urteil in Prozess um Säuglings-Misshandlung bleibt bestehen

Die Statue Justitia
Die Statue Justitia. Foto: Peter Steffen/dpa/Archivbild
Rottweil (dpa/lsw) - Im Berufungsprozess um die Misshandlung eines Säuglings hat das Landgericht Rottweil das ursprüngliche Urteil bestätigt. Nach Angaben des Gerichts muss der 25 Jahre alte Angeklagte nun eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten antreten. Ihm wird vorgeworfen, seine damals sieben Wochen alte Tochter misshandelt zu haben. Er soll das Kind vom Wickeltisch auf den Fußboden geschleudert haben. Dabei erlitt das Mädchen einen Bruch am Oberschenkel, Blutergüsse im Gesicht und Schäden im Gehirn.
Rottweil.

Das Amtsgericht Tuttlingen hatte den Mann im September 2020 wegen Misshandlung des Kindes schuldig gesprochen und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Im Berufungsprozess hatte der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine verminderte Schuld geltend gemacht. Dies begründete der 25-Jährige demnach mit einer psychischen Erkrankung, außerdem habe er Alkohol und Drogen konsumiert. Wie es am Mittwoch vom Landgericht Rottweil hieß, leide der Mann zwar zweifelsfrei an einer Persönlichkeitsstörung. Auf den angeblichen Konsum von Drogen und Alkohol gebe es aber keine Hinweise.

Um von einer verminderten Schuld zu sprechen, hätten laut Gutachter aber beide Aspekte - Persönlichkeitsstörung und Drogen - beziehungsweise Alkoholkonsum - zusammentreffen müssen. Daher gelte der Angeklagte als voll schuldfähig, sagte der Gerichtssprecher. Neben dem Angeklagten hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung beantragt und eine Haftstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch das hatte das Landgericht Rottweil abgelehnt, da das Urteil des Amtsgerichts Tuttlingen angemessen sei. Das nun gesprochene Urteil des Landgerichts in Rottweil ist indes noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210512-99-573727/2