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Verbraucherschützer: Streit um Kontogebühren nach BGH-Urteil

Euro-Geldscheine
Euro-Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa) - Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken dürfte nach Einschätzung von Verbraucherschützern einen langen Streit um Kontogebühren auslösen. Wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag in Stuttgart auf Anfrage berichtete, wollten zwar zahlreiche Banken gezahlte Gebühren erstatten. Einige Kreditinstitute drohten jedoch gleichzeitig mit einer Konto-Kündigung. Man werde im Zusammenhang mit dem Urteil und seinen Folgen auch rechtliche Schritte gegen eine große Genossenschaftsbank im Südwesten prüfen. Darüber hatte zuerst die Tageszeitung «Heilbronner Stimme» berichtet.
Stuttgart.

Der BGH hatte im April entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Nach Auffassung der Stiftung Warentest müssen Banken und Sparkassen Kontogebühren in Milliardenhöhe erstatten.

Die Verbraucherzentrale in Stuttgart nahm explizit die Gebührenpraxis der Genossenschaftsbank Sparda-Bank Baden-Württemberg eG ins Visier. Diese hat nach eigenen Angaben über 530.000 Mitglieder. In Schreiben an ihre Kunden werde im Fall einer Rückerstattung eine Art Strafgebühr in Aussicht gestellt, monierte die Verbraucherzentrale.

Das Kreditinstitut wies auf Anfrage deren Vorwürfe zurück. «Unsere Vorgehensweise sehen wir als logische Konsequenz aus dem Urteil», erklärte ein Sprecher. Kunden, die dies wollten, bekämen Gebühren zurück. Dann sei eine neue Vereinbarung nötig, mit einer monatlichen Gebühr von 7,50 Euro. Die Bank bietet Kunden auch an, auf eine Rückerstattung zu verzichten und dafür die bisherige Kontogebühr von fünf Euro beizubehalten.

© dpa-infocom, dpa:210803-99-688840/3

Stiftung Warentest zu Gebühren, 30.7.

Sparda-Bank Baden-Württemberg zu Gebühren