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Verein fordert Reform der Regeln für Volksabstimmungen

Das Wort «Demokratie» im Duden
Ein Mann markiert im Duden das Wort «Demokratie». Foto: Federico Gambarini/Archivbild
Im Südwesten hat es noch keine Volksabstimmung gegeben, die von Bürgern initiiert wurde. Sind die Regeln für dieses Instrument zu kompliziert? Der Verein Mehr Demokratie fordert eine Reform.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verein Mehr Demokratie sieht weiteren Reformbedarf bei den Regeln für Volksabstimmungen im Südwesten. Unter der grün-roten Vorgängerregierung wurden die Hürden für direktdemokratische Elemente 2015 gesenkt. Dem Verein Mehr Demokratie geht das aber nicht weit genug. Landeschef Edgar Wunder hat eine Überarbeitung des Volksabstimmungsgesetzes gefordert. Viele Regelungen des bisherigen Gesetzes seien unausgegoren, unnötig bürokratisch und wenig anwendungsfreundlich für die Bürger. In dem Gesetz, das der Landtag mit einfacher Mehrheit der grün-schwarzen Regierungskoalition von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ändern könnte, sind Details für Volksbegehren und Volksabstimmungen geregelt.

In Baden-Württemberg könnte es im Herbst 2020 die erste von Bürgern initiierte Volksabstimmung geben. Eine Initiative hat das Volksbegehren «Rettet die Bienen» auf den Weg gebracht, das in eine Abstimmung münden könnte. Es sieht unter anderem den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035, die Halbierung von Pestiziden bis 2025 und ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten vor. Zuvor hatte die SPD ein Volksbegehren zur Abschaffung von Kita-Gebühren angestrebt, das vom Innenministerium nicht zugelassen wurde - aus rechtlichen Gründen, wie es hieß.

Wunder sagte, es sei etwa sinnvoll, die formale Zulässigkeit eines Volksbegehrens schon vor Beginn einer Unterschriftensammlung verbindlich zu prüfen, um Aufwand und Ärger zu sparen. Die Entscheidung darüber, ob ein Volksbegehren zulässig ist, sollte nach Wunders Auffassung nicht beim Innenministerium, sondern beim Landtag liegen, weil Volksbegehren auf dessen Beschlüsse zielen.

Weitere Forderung: «Eine Volksabstimmung muss zwingend mit einem Wahltermin zusammengelegt werden, wenn binnen zwölf Monaten nach dem Zustandekommen des Volksbegehrens ohnehin eine Wahl stattfindet.» Wunder erhofft sich damit eine höhere Beteiligung und größere Chancen, dass das Volksbegehren das Quorum erreicht. Das Quorum gibt den Prozentsatz aller Abstimmungsberechtigten an, der zustimmen muss, damit eine Volksabstimmung überhaupt gültig ist. Es lag früher bei 33 Prozent und wurde mit der Reform auf 20 Prozent abgesenkt.

«Bei der Durchführung des Volksbegehrens für Artenschutz wird sich rasch zeigen, wie unausgegoren viele Regelungen im Volksabstimmungsgesetz sind», meinte Wunder. Seiner Meinung nach sollte sich der Landtag nach Abschluss des Bienen-Volksbegehrens mit einer Reform des Volksabstimmungsgesetzes beschäftigen.

Die grün-rote Vorgängerregierung hatte im Jahr 2015 auch die Hürden für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene gesenkt. Der Verein Mehr Demokratie sieht auch da weiteren Reformbedarf. Er will in der zweiten Septemberhälfte einen Bericht mit Details vorlegen. Auch die Landesregierung arbeitet an einer Bewertung und will Ergebnisse zum Jahresende präsentieren.

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler (Grüne), verwies darauf, dass es im Jahr durchschnittlich 25 Bürgerentscheide in Baden-Württemberg gibt - mehr als vor der Reform. «Das Ziel, dass Menschen in der Kommunalpolitik häufiger verbindlich mitentscheiden können, haben wir erreicht.» Gemessen an der Zahl von 1101 Gemeinden sei die Zahl von 25 Bürgerentscheiden eher gering. Es gebe aber in vielen Gemeinden Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger in kommunalpolitische Fragen einbezogen würden. Diese Verfahren machten Bürgerentscheide häufig überflüssig.

Verein Mehr Demokratie Baden-Württemberg

Volksbegehren Rettet die Bienen

Informationen zum Thema Volksbegehren und Volksentscheid

Landeszentrale für politische Bildung zu Volksbegehren und Volksentscheid

Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid II