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Verkehrsminister: «Abellio könnte zerlegt verkauft werden»

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa
Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hält eine Zerschlagung des angeschlagenen Bahnbetreibers Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH für denkbar. «Prinzipiell wäre es möglich, dass das Unternehmen zerlegt wird und zerlegt verkauft wird», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Das Land dringe zwar darauf, dass Personal, Züge und Werkstätten in einer Hand blieben. Ob das so komme, sei aber unklar. Oberstes Ziel der Landesregierung sei, dass der Verkehr auf den von Abellio bedienten Strecken in Stuttgart und im Neckartal weiter stabil funktioniere. Die Lösung müsse stabil und dauerhaft sein. Hermann räumte aber ein: «Die ist noch nicht gefunden.»
Stuttgart.

Bis zum Jahresende teilten sich Abellio und das Land das Defizit. Es sei gut möglich, dass man einen Übergangszeitraum im neuen Jahr für eine neue Ausschreibung brauche. In dieser Zeit wäre das Land womöglich bereit, seinen Anteil am Defizit weiterzutragen. «Potenziell ist es auch möglich, dass wir den Übergangszeitraum, den wir jetzt haben, auch noch mal verlängern», sagte der Minister. Die Lage von Abellio zeige, dass sich der Bahnbetreiber ziemlich verkalkuliert habe. Bei der neuen Ausschreibung sei klar, dass man keine «gute Renditen» ermöglichen könne.

Abellio, eine Tochter der niederländischen Staatsbahn (Nederlandse Spoorwegen), steckt in finanziellen Schwierigkeiten und befindet sich seit Juni in einem Schutzschirmverfahren. Dies ist eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzrechts. Abellio Rail Baden-Württemberg befährt Strecken im Bereich Stuttgart und Neckartal. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben rund 3100 Beschäftigte in Deutschland. Seine 52 Zuglinien fahren vor allem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg.

© dpa-infocom, dpa:211012-99-569495/2

Informationen zum Schutzschirmverfahren