Das Verteidigungsministerium hatte die Vergabe des neuen Bundeswehr-Sturmgewehrs an den Thüringer Hersteller C.G. Haenel zunächst zurückgezogen. Es begründete die Entscheidung mit möglichen Patentrechtsverletzungen zulasten des unterlegenen Bieters Heckler & Koch. Dieser beklagt auch, dass es Verstöße im Vergabeverfahren gegeben habe.
Am Montag hatte das Verteidigungsministerium dem Verteidigungsausschuss einen Bericht vorgelegt und erklärt, einen Schritt rückwärts zu machen, um offene Fragen zu klären. «Die Vorgehensweise stellt keine Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens dar. Ausgehend davon, dass das Verfahren in den Stand Angebotswertung zurückversetzt ist, wird jetzt die Wertung der bereits vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte wiederholt», hieß es in der Unterrichtung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.
«Die Gleichbehandlung der Bieter war jederzeit sichergestellt. Die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten», hieß es weiter.