«Wird der Landtag, der als Verfassungsorgan als Staatssymbol gilt, angestrahlt, verändert dies die Darstellung dieses Staatssymbols», heißt es zur Begründung in dem Beschluss. Außerdem sei die Urheberschaft bei einer Projektion nicht immer gleich zu erkennen. Somit könne der Eindruck entstehen, der Landtag selbst sei der Urheber der projizierten Aussage. «Das kann insbesondere bei Kundgabe von politischen Meinungsäußerungen problematisch werden.»
Die FDP-Projektion war laut Landtagsverwaltung nicht verboten, jedoch war sie nicht mit dem Landtag abgestimmt. Die Liberalen, die seit 2011 in der Opposition sind, hatten bei ihrer Auftaktveranstaltung für den Landtagswahlkampf Mitte November den eigenen Anspruch untermauert, Teil der nächsten Regierung zu sein. Dabei projizierten die Liberalen das Motto «Der Impuls fürs Land» auf das Parlament.