1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Weitreichende Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft

Menschen tanzen in einem Club
Menschen tanzen in einem Club. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild
Ab sofort gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Besonders für Ungeimpfte und nicht vom Virus genesene Menschen dürfte der Alltag nun vielerorts komplizierter werden.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen hingegen jetzt wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

© dpa-infocom, dpa:210815-99-851487/3

Mitteilung des Landes zur neuen Verordnung

Einzelaspekte der neuen Corona-Verordnung

Neue Corona-Verordnung im Detail