Hintergrund dürften mehrere Maßnahmen sein, die die Politik zur Abmilderung der Pandemiefolgen auf den Weg gebracht hatte. So wurde die Insolvenzpflicht im Rahmen der Corona-Krise ausgesetzt, obendrein flossen teils üppige Hilfskredite und Zuschüsse.
Zum starken Rückgang der Privatinsolvenzen dürfte laut Landesamt ein Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung beigetragen haben. Wenn ein Verbraucher eine Insolvenz anmeldet, winkt neuerdings im Regelfall ein beschleunigter Neuanfang: Betroffene werden dann schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit. Man könne vermuten, dass überschuldete Personen wegen des erst im Dezember rückwirkend zum 1. Oktober beschlossenen Gesetzes ihre Insolvenzanträge zunächst zurückgestellt haben, hieß es.
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