Das Motiv blieb laut Gericht weiter im Dunkeln. Das Mädchen habe zur Tatzeit bei der Frau und ihrem Mann, dem Onkel des Kindes, gelebt. Laut Zeugenaussagen pflegte die Frau, selbst Mutter eines zweijährigen Sohns, ein fürsorgliches Verhältnis zu dem Mädchen. Vielleicht habe sich die Frau über das Kind geärgert, sagte der Richter.
Sachverständige hätten bestätigt, dass das Kind in Folge heftigen Schüttelns gestorben sei. Da die Verurteilte zum fraglichen Zeitpunkt allein mit dem Kind gewesen sei, käme niemand sonst als Täter in Frage. Die Frau hatte die Tat bestritten. Ihre Anwältin kündigte Revision an.