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Zu wenig Polizeipräsidien: Kritik an Reformkorrektur

Ein Schild mit der Aufschrift "Polizeipräsidium"
Ein Schild mit der Aufschrift "Polizeipräsidium". Foto: Patrick Seeger/Archiv
Das grün-schwarze Kabinett will die Polizei in Baden-Württemberg näher an die Bürger bringen. Der Gesetzentwurf wird im Landtag heftig kritisiert.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die geplanten Korrekturen an der Polizeireform sind im Landtag in Stuttgart auf scharfe Kritik der Opposition gestoßen. AfD und FDP kritisierten am Donnerstag, dass die grün-schwarze Landesregierung nur ein zusätzliches Polizeipräsidium schaffen wolle. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zahl zum 1. Januar 2020 von 12 auf 13 steigt. Während in Ravensburg und Pforzheim zwei neue Präsidien entstehen, wird das Präsidium in Tuttlingen aufgelöst.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hält die Korrekturen für notwendig, um die Polizei näher an die Bürger zu bringen und bessere Bedingungen für die Beamten zu schaffen. Wie er betonte, beruhe dies auf einer Experten-Evaluation zur Reform der grün-roten Vorgängerregierung.

Genau dem Rat der Fachleute sei man bei der Anzahl der Präsidien aber nicht gefolgt, so Vertreter der Opposition: Die Experten hätten sich klar für 14 Präsidien ausgesprochen.

Auch die bei der Evaluation diskutierten Defizite bei der Verkehrsunfallaufnahme wurden nicht berücksichtigt, betonte der FDP-Innenexperte Ulrich Goll. Die Fachleute hatten geraten, die zentrale Aufnahme - außer in den Großstädten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart - abzuschaffen. Die Bevölkerung bekomme die Defizite hautnah zu spüren, so Goll, «wenn sie nach einem Unfall stundenlang auf die Polizei warten muss».

Laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sascha Binder, verschlechtern die Korrekturen die Reform aus der vergangenen Legislaturperiode: 184 Polizisten würden aus der Fläche abgezogen - so bringe man die Polizei nicht näher an den Bürger. Außerdem führte Binder an, anders als bei den aktuellen Plänen sei die Vorgängerregierung im Kostenplan geblieben.

Bereits im Juli vergangenen Jahres war bekanntgeworden, dass die geplanten Korrekturen mindestens 120 Millionen Euro kosten sollen - statt der 72 Millionen Euro, von denen zunächst die Rede gewesen war.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss des Landtags gegeben.

Gesetzesentwurf