Zunächst müssen sich ab 8. Oktober der Ex-Rektor und der Ex-Kanzler vor Gericht verantworten. Ihnen wird gemeinschaftlich begangene Untreue zur Last gelegt. Sie sollen 13 Professoren zu Unrecht Zulagen gewährt haben. Die Hochschullehrer sollen diese dann bekommen haben. Hintergrund war der Wechsel von Professoren in eine Besoldung mit einem geringeren Grundgehalt, aber der Chance auf eine höhere Zulage. Gegen die 13 Professoren hatte das Landgericht das Verfahren unter anderem nicht eröffnet, weil eine Verurteilung «äußerst unwahrscheinlich» sei, hieß es damals.
Doch das Oberlandesgericht sah es nun anders: Schwierige und zweifelhafte Tatfragen dürften nicht nach Aktenlage im Wege der nichtöffentlichen, lediglich vorläufigen Tatbewertung des Gerichts endgültig entschieden werden. Eine Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen.