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Angeklagter entschuldigt sich
Ali B. gesteht Tötung von Susanna vor Gericht

Prozessauftakt
Die Strafkammer wirft dem aus dem Irak stammenden Flüchtling vor, im vergangenen Mai die aus Mainz stammenden 14-jährige Susanna vergewaltigt und ermordet zu haben. Foto: Boris Roessler
Schlange
Zuschauer drängen sich vor dem Verhandlungssaal. Foto: Boris Roessler
«Leine des Grauens»
Fotokopien bilden vor dem Wiesbadener Justizzentrum während einer Mahnwache eine «Leine des Grauens» mit angeblichen Gewalttaten von Migranten. Foto: Arne Dedert
Mordfall Susanna
Holzkreuze, Grablichter und Engelsfiguren aus Gips erinnern an einer improvisierten Gedenkstätte an die getötete Susanna. Foto: Boris Roessler
Spurensicherung
Polizisten sind im Juni 2018 auf dem Weg zu dem Leichenfundort nahe Wiesbaden-Erbenheim. Foto: Arne Dedert
In Begleitung
Ali B. wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht. Foto: Hasan Bratic/Archiv
Der gewaltsame Tod der Schülerin Susanna sorgte mitten in der Flüchtlingskrise deutschlandweit für Aufsehen. Ein irakischer Asylbewerber soll das Mädchen vergewaltigt und umgebracht haben. Vor Gericht bittet Ali B. die Eltern der Schülerin um Entschuldigung.

Wiesbaden (dpa) - Ein Dreivierteljahr nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat der Angeklagte Ali B. die Tötung des Mädchens gestanden. «Bei der Mutter und beim Vater entschuldige ich mich», sagte der 22-jährige Iraker am Dienstag zum Auftakt des Mordprozesses vor dem Landgericht Wiesbaden. «Ich weiß, dass meine Entschuldigung nichts wieder gut machen kann.»

Seitdem er im Gefängnis sei, habe er verstanden, dass er etwas sehr Schlimmes getan habe. «Ich habe ja auch Vater und Mutter», sagte der Flüchtling. «Ich weiß, dass es schlimm ist, dass es sehr weh tut. Ich bin bereit, alles zu machen, was ich kann.»

Laut Anklage vergewaltigte Ali B. in der Nacht vom 22. zum 23. Mai 2018 Susanna in einem Feld. Susanna habe sich schon vorher bedroht gefühlt. Als die 14-Jährige später angekündigt habe, zur Polizei zu gehen, habe Ali B. sie von hinten angegriffen und erwürgt, sagte die Staatsanwältin. Anschließend habe er mit einer weiteren, bislang unbekannten Person ein Erdloch ausgehoben und die Tote vergraben.

« Ich weiß nicht, wie das geschehen konnte», sagte der Angeklagte zu dem Mordvorwurf. Die Vergewaltigung, die ihm in der Anklage ebenfalls vorgeworfen wird, bestritt er. Nach seiner Entschuldigung wollte er am ersten Prozesstag keine weiteren Angaben machen.

«Für mich gehört zu einer Entschuldigung ein Blickkontakt», sagte Nebenklageanwältin Petra Kaadtmann nach der Verhandlung zu der Aussage des 22-Jährigen. Auch ihre Mandantin, Susannas Mutter, habe bemängelt, dass der Angeklagte sie nicht angeschaut habe.

Vor der Tat habe er einvernehmlichen Sex mit Susanna gehabt, berichtete Ali B.. Susanna habe einmal abgelehnt, mit ihm zu schlafen, dann aber zugestimmt. «Es wurde vor meinen Augen schwarz, dann kam es zu diesem Ereignis. Ich weiß nicht, wie das geschehen konnte», sagte der 22-Jährige laut Übersetzung des Dolmetschers.

Anschließend habe er geschaut, ob das Mädchen noch am Leben sei, aber keinen Puls mehr gefühlt. Nach der Tat habe er die Leiche vergraben. Später habe er Angst bekommen und sei für einige Tage weggefahren. Von seiner Tat habe er seiner Freundin und einem Freund berichtet. Die hätten ihm nicht geglaubt.

Laut Anklage soll Ali B. von dem Handy des Opfers aus eine Nachricht an die Mutter von Susanna geschrieben haben, um sie glauben zu lassen, die Tochter sei in Paris. Die Leiche von Susanna war nach einer großen Suche am 6. Juni 2018 in einem kleinen Wald in Wiesbaden-Erbenheim gefunden worden.

Ali B. erklärte, er habe die 14-Jährige drei Monate vor der Tat über einen gemeinsamen Bekannten kennengelernt. Sie hätten öfter Zeit miteinander verbracht, Musik gehört oder seien Hand in Hand spazieren gegangen. Er habe nicht gewusst, wie alt sie gewesen sei, sagte der Iraker.

Vor dem Landgericht berichtete Ali B. auch von seiner Kindheit im Irak, wo er fünf Jahre die Schule besucht habe. 2015 sei die Familie nach Deutschland geflüchtet. Ali B. berichtete, häufiger Alkohol getrunken und Drogen genommen zu haben.

Zum Auftakt der Verhandlung hatte die Verteidigung einen Verhinderungsantrag gestellt: Die Rückholaktion aus dem Irak sei ohne vertragliche Grundlage erfolgt. Wenige Tage nach dem Tod der Schülerin wurde Ali B. im kurdisch kontrollierten Nordirak gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht. Er hatte sich mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt.

Der Prozess wurde von zahlreichen Kamerateams und Journalisten begleitet. Vor dem Zuschauereingang bildete sich eine lange Schlange. Das Gericht hatte die Sicherheitsvorkehrungen zum Prozess verschärft, die Polizei war mit mehreren Einsatzwagen vor Ort. Vor dem Gebäude versammelten sich rund ein Dutzend Menschen zu einer Mahnwache.

Ali B.: «Ich weiß nicht, wie das geschehen konnte»