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«Deutscher James Bond»
Alles auf Null: Neuer Steuerprozess gegen Ex-Agent Mauss

Werner Mauss
Ex-Geheimagent Werner Mauss im Bochumer Landgericht. Foto: Marcel Kusch
Als «deutscher James Bond» nahm es Werner Mauss mit Geiselnehmern und Guerillakämpfern auf - und machte ein Vermögen. Mit Ende 70 droht ihm Gefängnis wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung. Aber der Mann mit den Alias-Namen ist auch für seine Richter schwer zu fassen.

Karlsruhe (dpa) - Es geht um Undercover-Missionen, geheimnisvolle Auslandskonten und mögliche Schäden für den deutschen Fiskus in Millionenhöhe: Der Strafprozess gegen den legendären Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung bot Einblicke in eine Welt, die man sonst nur aus Filmen kennt.

Jetzt muss er komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit sämtlichen Feststellungen auf. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe. (Az. 1 StR 347/18)

Das Landgericht Bochum muss den Fall Mauss nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer noch einmal von vorn verhandeln. Anklage wie Angeklagter hatten gegen das Urteil von Oktober 2017 Revision eingelegt - jeweils mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe erreichen, Mauss' Verteidiger den Freispruch.

Mauss war jahrzehntelang ein Phantom, eine Art «deutscher James Bond». Kein Foto existierte von ihm in der Öffentlichkeit, nur mehrere Alias-Namen. Bei seinen weltweiten Einsätzen für private und staatliche Auftraggeber hatte er es mit Geiselnehmern, Terroristen und Drogenkartellen zu tun. Auch der Bundesregierung galt Mauss wegen seiner Kontakte als wichtiger Türöffner, wie der ehemalige Staatsminister im Kanzleramt, Bernd Schmidbauer (CDU), im Bochumer Prozess schilderte, vor allem zu südamerikanischen Guerillagruppen.

Eng wurde es für Mauss 2012: Er tauchte auf einer Steuersünder-CD auf, die das Land Nordrhein-Westfalen einem Insider der Schweizer Großbank UBS abgekauft hatte. Ermittler durchsuchten sein Anwesen im Hunsrück, Mauss wurde festgenommen, musste aber nicht in U-Haft.

Im Zentrum der Vorwürfe steht ein in den 1980er Jahren von Auftraggebern eingerichteter millionenschwerer Treuhandfonds. Laut Schmidbauer wurde diese «internationale Reserve» unter anderem von den USA gespeist. Mauss finanzierte daraus seine Einsätze, steckte aber auch Geld in lukrative Wertpapiergeschäfte. Nach den Erkenntnissen der Bochumer Richter machte er von 2002 bis 2011 mehr als 35 Millionen Euro Gewinn - hinter dem Rücken des Finanzamts. Der strafrechtlich relevante Schaden für den Fiskus: 13,2 Millionen Euro.

Eine wichtige Frage war vor Gericht, wem das Geld aus dem Fonds, das mehrfach zwischen Konten und Stiftungen hin und her transferiert wurde, überhaupt gehörte - Mauss oder den unbekannten Treugebern. Die Bochumer Richter werteten es als Privatvermögen: Denn für den Todesfall waren zuletzt Ehefrau und Kinder als Begünstigte festgelegt. Sogar ein Museum über Mauss' Leben war vorgesehen.

Trotzdem kam Mauss, der bis heute seine Unschuld beteuert, in Bochum mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Richter nahmen ihm ab, dass er jährlich «berufsbezogene Ausgaben» von mehreren Millionen Euro gehabt habe - etwa um Informanten zu bezahlen. Eine Beurteilung, «welche beruflichen Ausgaben bei einer geheimdienstbezogenen Tätigkeit üblicherweise anfallen», sei nicht möglich, heißt es in dem Urteil von 2017. Das gegengerechnet hätte Mauss unterm Strich nur 2,58 Millionen Euro Steuern zahlen müssen. Das Gericht hielt ihm außerdem «seine durchaus beeindruckende Lebensleistung» zugute. Seinen luxuriösen Lebensstil mit Reitstall und zwei Ferraris habe Mauss problemlos aus seinem versteuerten Vermögen finanzieren können.

Die obersten Strafrichter des BGH sehen allerdings ein grundsätzlicheres Problem. Das Landgericht hatte es für «naheliegend» gehalten, dass Mauss sich wegen des ursprünglichen Charakters des Fonds keines Unrechts bewusst gewesen sei - er hätte sich aber schlau machen müssen. Gleichzeitig heißt es in dem Urteil, Mauss sei sich bei Abgabe der Steuererklärungen darüber im Klaren gewesen, dass die Erträge relevant sein könnten. Beides schließt sich laut BGH aus und kann so nicht stehen bleiben. Damit ist wieder alles offen.

Mauss' Verteidiger Daniel J. Fischer zeigte sich zufrieden. Sein Mandant habe sich nicht wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht. «Wir gehen davon aus, dass jedenfalls kein Vorsatz vorlag.»

Urteil des LG Bochum vom 5. Oktober 2017