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Prozess in München
Angeklagter bestreitet Vergewaltigung bei Massage

Vergewaltigungsprozess gegen Physiotherapeuten
Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft einem Physiotherapeuten Vergewaltigung im Rahmen von Behandlungen vor - der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Foto: Sven Hoppe/dpa
Ein Physiotherapeut aus München soll sich bei Massagen Frauen aufgezwungen haben. Vor Gericht bestreitet der einschlägig Vorbestrafte die Vorwürfe - und spricht von einer «ganzheitlichen Methode».

München (dpa) - Im Münchner Prozess um Vergewaltigungen bei Massagen hat ein angeklagter Physiotherapeut die Berührungen seiner Patientinnen mit medizinischer Notwendigkeit begründet.

Er habe die Frauen nicht vergewaltigt, betonte er. Vielmehr verfolge er eine «ganzheitliche Methode» und habe lediglich «lange Muskelketten aktivieren» wollen, sagte er am Dienstag vor dem Landgericht München I.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwei Patientinnen und eine Kollegin bei therapeutischen Behandlungen im Intimbereich angefasst und sie vergewaltigt zu haben. Nach Gerichtsangaben ist der Angeklagte wegen ähnlicher Fälle aus den Jahren 2007 und 2010 bereits einschlägig vorbestraft.

Er habe seine Patientinnen in der Praxis in Unterhaching bei München gewarnt, dass er sie bei der Massage im Bereich des empfindlichen Beckenbodens berühren werde. Deutlicher habe er nicht werden wollen, um keine «Fantasie» anzuregen oder Bedenken bei den Frauen auszulösen. «Sonst fragen die noch: Was will der mit meiner Klitoris machen?», sagte er vor Gericht. «Eine berechtigte Frage», entgegnete der Vorsitzende Richter.

Außerdem habe er den Frauen empfohlen, später nicht mit der Familie oder Bekannten über die Therapie zu sprechen, weil das die Wirkung der Massage erfahrungsgemäß abschwäche und die Frauen sich dann anders an die Behandlung erinnerten als sie gewesen sei.

Er soll sie am ganzen Körper berührt haben, obwohl sie sich nur wegen einer Sprunggelenks- oder Knieverletzung behandeln lassen wollten.

Warum die Frauen, die sich nach Aktenlage nicht kennen, unabhängig voneinander den Missbrauch behaupten, wisse er nicht, sagte der Angeklagte: «Ich habe keine Erklärung.»

Ob man bei dem Tatbild möglicherweise ein Muster erkennen könne, wollte der Vorsitzende Richter wissen. «Das klingt doch sehr ähnlich. Das Muster ist immer das gleiche.»

Er sei damals zu Unrecht verurteilt worden, betonte dagegen der Angeklagte. Der Richter nannte seine Ausführungen unlogisch und «wunderlich». «Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.» Der Angeklagte solle sich noch einmal überlegen, «ob das eine sinnvolle Verteidigungsstrategie ist».

© dpa-infocom, dpa:210420-99-276575/3