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Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der «Notbremse» verfassungsmäßig

Vor einem Gericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale
Vor einem Gericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Corona. Karlsruhe (dpa) - Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

© dpa-infocom, dpa:211130-99-196488/1