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Gericht hebt Verordnung auf
Berliner Senat scheitert mit Sperrstunden-Widerspruch

Berliner Kneipe
Ein Wirt mit Maske zapft in einer Kneipe im Berliner Bezirk Wilmersdorf ein Bier. Die Sperrfrist in der Bundeshauptstadt ist vor Gericht gekippt worden. Foto: Christoph Soeder/dpa
Im Kampf gegen Corona hat Berlin sich eine Sperrstunde verordnet. Nach einer Woche haben Wirte vor Gericht Erfolg: Für sie ist um 23.00 Uhr nicht Schluss. Doch das ist nicht das letzte Wort.

Berlin (dpa) - Der Berliner Senat ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, die Sperrstunde in der Hauptstadt weiter flächendeckend durchzusetzen. Das teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Freitag mit.

Der Senat hatte eine sogenannte Zwischenverfügung beantragt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass unter anderem Bars und Kneipen wieder nach 23.00 Uhr öffnen dürfen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen.

Gegen die Sperrstunde waren elf Gastronomen mit Eilanträgen vorgegangen. Nach ihrer Ansicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten von 23.00 bis 6.00 Uhr. Der Senat hob hervor, dass sich nur die elf Gastronomen auf den Beschluss berufen könnten. Der Hotel- und Gaststättenverband ging am Freitag aber davon aus, dass nun viele Wirte länger öffnen werden.

Der Senat hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

© dpa-infocom, dpa:201016-99-967285/7