1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Deutschland
Logo

Corona-Herbstwelle befürchtet
Bundesrat beschließt neue Corona-Regeln für Herbst und Winter

Die neuen Coronaregeln ermöglichen den Ländern die Einführung von Maskenpflichten, wenn die Zahlen stark steigen sollten. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpan
Die neuen Coronaregeln ermöglichen den Ländern die Einführung von Maskenpflichten, wenn die Zahlen stark steigen sollten. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa
Der Bundesrat hat neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter beschlossen. Bundesweit eingeführt werden mit dem Beschluss vom Freitag unter anderem Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Weitere Auflagen wie etwa Maskenpflichten in Geschäften können die Bundesländer verhängen.

Berlin. In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land "gut vorbereitet", sagte Lauterbach.

Maskenpflicht im Flieger entfällt vorerst

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Besucherobergrenzen bei Veranstaltungen drinnen möglich

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Neue Impfkampagne geplant

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. (dpa)