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Länderkammer
Bundesrat beschließt Renten- und Mindestlohnerhöhung

Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze abgesegnet. Foto: Wolfgang Kumm
Die Tagesordnungen des Bundesrats waren in den vergangenen Wochen oft dünn. Doch am Freitag setzen die Länder den letzten Haken unter milliardenschwere Gesetze. Viele Menschen können sich auf mehr Geld freuen.

Berlin. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Erhöhung des Mindestlohns bald mehr Geld bekommen. Rentner erhalten höhere Bezüge, Pflegekräfte einen Corona-Pflegebonus.

Der Bundesrat segnete am Freitag nicht nur die Grundgesetzänderung zum geplanten 100-Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr ab, sondern auch zahlreiche, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze. Die wichtigsten Beschlüsse:

RENTENERHÖHUNG: Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich höhere Bezüge. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Verbesserungen gibt es auch für Menschen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen und von Reformen seit 2014 nicht profitieren konnten. So erhalten künftig Rentner Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen. Insgesamt sollen davon rund drei Millionen Menschen profitieren. Der Anstieg fällt so stark aus wie schon lange nicht mehr, was die gute Lohnentwicklung in Deutschland möglich macht.

MINDESTLOHN: Für rund 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland steigt zum 1. Oktober der Mindestlohn auf 12 Euro. Momentan liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt sie turnusmäßig schon auf 10,45 Euro. Der heutige Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Anhebung im Bundestagswahlkampf zu einem Kernversprechen gemacht. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, die Löhne sollten so hoch sein, dass man damit vernünftig leben könne und am Ende auch eine auskömmliche Rente bekomme. Zugleich steigt auch die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat.

CORONA-PFLEGEBONUS: Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten wegen besonderer Belastungen in der Pandemie einen einmaligen Corona-Pflegebonus. Die steuerfreie Prämie ist gestaffelt und kann bis zu 550 Euro betragen. Die Beschäftigten in der Pflege «sind und waren in der Pandemie extrem gefordert, mental und körperlich», sagte der Parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) zur Begründung. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

CORONA-STEUERHILFEN: Hierbei geht es um ein ganzes Paket: Arbeitnehmer können auch für dieses Jahr in ihrer Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro geltend machen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird von Ende Juli auf Ende Oktober verschoben. Wer sie von einem Steuerberater machen lässt, hat sogar noch länger Zeit. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks wird um ein Jahr verlängert. Unternehmen können zudem gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 steuerfrei. Und auch Corona-Bonuszahlungen der Arbeitgeber werden bis zu einer Höhe von 4500 Euro nicht besteuert.

MORATORIUM FÜR HARTZ-IV-SANKTIONEN: Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes.

BUNDESHAUSHALT 2022: Der beschlossene Bundeshaushalt sieht für 2022 Ausgaben von rund 496 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung beträgt fast 139 Milliarden Euro. Bedingt durch die hohen Ausgaben für die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges reißt der Bund erneut deutlich die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will sie aber ab 2023 wieder einhalten. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Haushaltsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Zu der Verzögerung kam es wegen der Bundestagswahl im vergangenen Herbst und der anschließenden Regierungsbildung.

INTERNET-MINDESTGESCHWINDIGKEIT: Der Bundesrat gab grünes Licht für ein schnelleres Internet in bislang unterversorgten Gebieten. Er stimmte den Vorgaben der Bundesnetzagentur für eine Mindestversorgung in Deutschland zu. Demnach muss künftig überall ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen. Viele Länder hatten eigentlich auf engagiertere Vorgaben gedrängt.

BUNDESWEHR-SONDERVERMÖGEN: Die Länder votierten mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung, die das 100-Milliarden-Programm zur besseren Ausrüstung der Bundeswehr ermöglicht. Damit dürfen nun unter Umgehung der Schuldenbremse Kredite in dieser Höhe aufgenommen werden. Das Grundgesetz wird dazu um einen neuen Artikel 87a ergänzt. Nur die Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Linken - Thüringen, Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern - stimmten mit Enthaltung. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren etwa neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte. Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

© dpa-infocom, dpa:220610-99-620068/2