1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Deutschland
Logo

Schutz von Nutztieren
Bundestag beschließt leichteren Abschuss von Wölfen

Wolf
Ein Wolf in einem Gehege im Wildpark Neuhaus. Foto: Swen Pförtner/dpa
Es ist eine heikle Frage, die nicht nur Landwirte und Naturschützer aufregt: Lange verschwundene Wölfe sollen geschützt werden - es gibt aber Attacken auf Nutztiere. Können neue Regeln die Konflikte lösen?

Berlin (dpa) - Wölfe dürfen zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren in Deutschland künftig leichter abgeschossen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, auf das sich die große Koalition nach monatelangem Streit verständigt hatte.

Demnach soll ein Abschuss auch dann möglich sein, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Füttern und Anlocken der geschützten Tiere soll verboten werden. Die Maßnahmen sollen wirtschaftliche Schäden für Bauern und Hobbyschäfer abwenden und auch Verunsicherung in vielen Dörfern entgegenwirken.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte: «Die Neuregelung zeigt, dass wir berechtigte Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Weidetierhaltung ernst nehmen.» Der CDU-Abgeordnete Hermann Färber sagte im Bundestag, bei 639 Übergriffen von Wölfen im vergangenen Jahr seien bundesweit 2067 Nutztiere gerissen worden. «Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir den Weidetierhaltern in Deutschland wieder eine Perspektive zum Schutze ihrer Tiere bieten.» Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Träger, hob zugleich hervor: «Es wird kein unkontrolliertes Rudelschießen geben.» Für die Neuregelungen stimmten in namentlicher Abstimmung 361 Abgeordnete, 275 Parlamentarier lehnten sie ab.

Nach den von Umweltministerin Schulze vorgelegten Plänen sollen so lange Wölfe in einer Gegend geschossen werden können, bis es keine Attacken mehr gibt - auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird. Die Länderbehörden müssen aber jeden Abschuss einzeln genehmigen. Dabei sollen Jäger regelmäßig vorab einbezogen werden.

Künftig soll zudem schon eine Abwendung «ernster wirtschaftlicher Schäden» reichen, bisher ist im Gesetz von «erheblichen Schäden» die Rede. Das soll es auch Hobbyschäfern ermöglichen, Entschädigungen zu bekommen, wenn Wölfe zuschlagen. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen geschossen werden. Füttern und Anlocken soll verboten werden, damit Wölfe sich nicht an Menschen gewöhnen.

Von der Opposition kam Kritik. Der Linke-Politiker Ralph Lenkert forderte stärkere Hilfen und Entschädigungen für Schäfer. Steffi Lemke (Grüne) warnte vor neuer Unsicherheit. Ein Präventivabschuss von Wölfen sei europarechtlich nicht zulässig. Karsten Hilse (AfD) sprach von einem «zaghaften Schritt in die richtige Richtung». Karlheinz Busen (FDP) nannte die Regelungen nicht ausreichend.

Die Umweltschutzorganisation WWF begrüßte die Pläne. Sie machten deutlich, dass Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes und anderer geschützter Tierarten enge Grenzen gesetzt seien. Die Tötung eines Wolfes müsse auch bei der neuen Gesetzeslage Ultima Ratio sein. Um ein langfristiges Miteinander von Menschen, Weide- und Wildtieren zu ermöglichen, seien flächendeckende Maßnahmen zum Herdenschutz in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen das A und O.

Seit der Jahrtausendwende breiten sich Wölfe in Deutschland aus, nachdem sie lange ausgerottet waren. Nach Angaben der zuständigen Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes leben hierzulande mittlerweile 105 Wolfsrudel. Dazu kommen 25 Paare und 13 Einzeltiere. Wie viele Wölfe ein Rudel bilden, schwankt stark. Es sind in der Regel das Elternpaar und sein Nachwuchs, die Sterblichkeit bei Wolfswelpen ist aber sehr hoch. Die meisten Wölfe leben in Ost- und Norddeutschland. Einen bestätigten Angriff eines Wolfs auf einen Menschen in Deutschland gab es seit der Rückkehr der Tiere nicht.

Für die Union machte Fraktionsvize Gitta Connemann weiteren Handlungsbedarf deutlich. «Weidetiere haben dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb werde eine Bestandsregulierung gebraucht, was nur mit einer weitergehenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gehe. Etwa mit Blick auf Deiche, die beweidet werden müssten, bleibe zudem die Schaffung wolfsfreier Zonen weiter auf der Tagesordnung.