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Nach aktuellen Fällen
CDU: Tempo bei Strafverschärfung gegen Kindesmissbrauch

Bundestag
Christine Lambrecht (l, SPD), Bundesministerin der Justiz, und Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Bundesministerin der Verteidigung und CDU-Bundesvorsitzende, unterhalten sich. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach dem monströsen Fall von Kindesmissbrauch in Münster wird über härtere Strafen debattiert. Es soll jetzt schnell gehen.

Berlin (dpa) - CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer drückt bei der Forderung nach härteren Strafen bei Kindesmissbrauch aufs Tempo.

«Die Innenminister aller 16 Bundesländer haben im April 2019 einen Beschluss getroffen, der ein härteres Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen und Jungen fordert», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Wenn das Bundesjustizministerium jetzt signalisiert, dass der Beschluss endlich umgesetzt wird, umso besser. Dann kann und muss das jetzt schnell gehen.»

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte Forderungen nach einer Verschärfung der Strafen zunächst zurückgewiesen. Nachdem sie viel Kritik geerntet hatte, war sie umgeschwenkt. Nun will sie härtere Strafen kurzfristig auf den Weg bringen. Dabei geht es um höhere Mindeststrafen auch für Missbrauchsfälle, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen und für «gewerbs- und bandenmäßige» Verbreitung von Kinderpornografie. In beiden Bereichen liegen die Mindestfreiheitsstrafen bisher bei sechs Monaten. Durch Heraufsetzen auf ein Jahr würden sie von Vergehen zu Verbrechen hochgestuft.

Am vergangenen Wochenende war ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder in Münster bekannt geworden. Der 27 Jahre alte Hauptverdächtige war wegen Kinderpornografiebesitzes zweifach vorbestraft. Bislang gab es in dem Fall in Münster Festnahmen von elf Tatverdächtigen aus mehreren Bundesländern. Sieben von ihnen sitzen in Untersuchungshaft.

Die Union hatte daraufhin ihre Forderung erneuert, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen eingestuft wird. Als Verbrechen gilt eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belegt ist, als Vergehen eine Tat, für die auch eine geringere Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann.