1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Deutschland
Logo

Einsätze bei Risikospielen
DFL unterliegt im Streit um Beteiligung an Polizeikosten

Polizeieinsatz beim Fußball
Polizisten beim Einsatz in einem Stadion. Foto: Daniel Bockwoldt
Vorsitzender Richter
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier hatte betont, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Foto: Jan Woitas/dpa
Polizeieinsatz
Polizeikräfte im Einsatz bei einem Fußballspiel im Bremer Weserstadion. Foto: Christian Charisius/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Im Prinzip können Vereine an den Zusatzkosten bei Hochrisikospielen beteiligt werden. DFL-Präsident Rauball hatte etwas anderes erwartet. Bremens Innensenator betont: Die DFL hat das Spiel verloren.

Leipzig (dpa) - Jetzt können die Fußball-Vereine von den Bundesländern für die Kosten bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden. Die Deutsche Fußball Liga erlitt am Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht eine schwere Niederlage.

In dem langen Streitfall um einen Gebührenbescheid der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2015 stellten die Richter in Leipzig fest: «Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.»

Selbst wenn der konkrete Fall an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen wurde, verließ die DFL-Delegation das Bundesverwaltungsgericht als Verlierer. «Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen», sagte Ligapräsident Reinhard Rauball, nachdem der 72-Jährige - selbst Jurist - die Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts intensiv gelesen hatte.

Dies sei «keine gute Nachricht für den deutschen Fußball», erklärte auch Rainer Koch, der Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der Funktionär fürchtet «unmittelbare Auswirkungen» auf die Finanzlage vieler Vereine, vor allem aber auch auf die Preisgestaltung für Tickets bei Hochrisikospielen. Außerdem seien «ungleiche Wettbewerbsverhältnisse und Standortnachteile» in Deutschland zu erwarten.

«Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat», sagte Ulrich Mäurer. Die Stimmungslage des Bremer Innensenators entsprach schon eher dem glanzvollen Großen Saal, in dem die bedeutsame Entscheidung verkündet worden war. «Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig», sagte der SPD-Politiker.

Eine Entscheidung, die auch der Bund der Steuerzahler begrüßte. «Unserer Ansicht nach sind jetzt die Landesinnenminister in der Pflicht: Ich fordere die Innenministerkonferenz auf, dieses Thema mit großer Dringlichkeit zu behandeln, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen», sagte Präsident Reiner Holznagel in einer Pressemitteilung. Er schlug - und das entspricht auch der Vorstellung Mäurers - eine Fonds-Regelung vor. Diese war von der DFL in der sechsstündigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag aber auch abgelehnt worden.

Rauball fürchtet nun um die Chancengleichheit. «Einige Vereine werden in Anspruch genommen, andere nicht. Bei den Größenordnungen, die diese Bescheide beinhalten, macht sich das schon deutlich bemerkbar», sagte er. Der Ligapräsident sprach von einem Flickenteppich. Wenn er die Urteilsbegründung analysiert hat, will er Kontakt zu den Vereinen aufnehmen.

Einige Bundesländer erklärten bereits vor der Entscheidung, keine Gebühren erheben zu wollen. Sachsens Innenminister Roland Wöller bekräftigte am Freitag, keine Rechnungen an die Vereine für Polizeieinsätze zu schicken.

«Die sächsischen Sicherheitsbehörden werden weiterhin auf den Dialog mit den Veranstaltern und den Fußballclubs setzen», betonte der CDU-Politiker. Rheinland-Pfalz erwägt aber eine eigene Gebührenordnung. «Das ist eine Frage der Gerechtigkeit», sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Freitag in Mainz. «Ein bundesweit einheitliches Vorgehen wäre wünschenswert, damit es in dieser Frage keinen Flickenteppich gibt», sagte Thüringens Ministeriumssprecher Oliver Löhr.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will sich erst die Urteilsbegründung genau anschauen, ehe er die Entscheidung bewertet, erklärte der CSU-Politiker am Freitag am Rande seiner Deutschlandreise im sachsen-anhaltischen Bernburg.

Auslöser des Rechtsstreits, der durch mittlerweile drei Instanzen ging, war der Gebührenbescheid des Landes Bremen für die zusätzlichen Kosten, die beim Derby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 entstanden waren. Dafür wurden der DFL gut 400 000 Euro in Rechnung gestellt, insgesamt 969 Polizeibeamte waren damals im Einsatz. «Die Gebühr ist auch nicht unverhältnismäßig, obwohl sie eine beträchtliche Höhe erreichen kann», erklärte das Gericht.

Klärungsbedarf sah der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier aber «bei der Frage, ob und inwieweit bestimmte Kosten - insbesondere für die nicht unerhebliche Zahl polizeilicher Ingewahrsamnahmen anlässlich des fraglichen Fußballspiels - vorrangig gegenüber einzelnen Störern geltend zu machen waren».

Deswegen wurde der konkrete Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen. Im Wesentlichen aber bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstandpunkt des Oberverwaltungsgerichts, das die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte.

Werder Bremen reagierte zurückhaltend bis enttäuscht. «Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass in der Begründung der Leipziger Richter noch mehr der für uns stichhaltigen Argumentation der DFL Rechnung getragen wird. Jetzt bleibt eine deutliche Mehrbelastung des SV Werder Bremen weiter im Raum», sagte Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald. «Sollte die Stadt Bremen am Ende diese Gebühren durchsetzen, kann es bei Werder zu erheblichen Mehrkosten und einem nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsnachteil in der Bundesliga kommen.»

Richter Bier und auch Bremens Innensenator Mäurer machten aber auch deutlich, dass die Regelung keine Anwendung unterhalb der ersten und zweiten Liga finden sollte. Für manche Vereine in der dritten und vierten Liga könnten entsprechende Zahlungen existenziell sein, hatte die DFL geäußert.

Die DFL hatte vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes auch darauf gepocht, dass der Fußball nicht der Veranlasser und Verursacher von Gewalt sei. Der Staat sei zudem zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Weil im Fußball diese Gebühren verfassungskonform sind, bedeutet das nicht, dass dies auf andere Großveranstaltungen auch zutrifft. Im Gegenteil. Im Fußball würden sowohl die Polizei als auch die Veranstalter über einschlägige Erfahrungen verfügen, in welchem Ausmaß Gewalthandlungen zu erwarten seien, erklärte der Vorsitzende Richter. «Soweit es in anderen Bereichen noch keine ausreichenden Erfahrungen gibt, darf nach dem Gesetz auch keine Gebühr erhoben werden.»

Das Bundesverwaltungsgericht

Bericht auf DFL-Homepage