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Doping-Bekämpfung
DOSB für Kronzeugenregelung: «Keine bessere Möglichkeit»

DOSB-Chef
Alfons Hörmann plädiert für eine Kronzeugenregelung im deutschen Anti-Doping-Gesetz. Foto: Christoph Soeder
Berlin (dpa) - Der Deutsche Olympische Sportbund fordert nach dem Skandal von Seefeld und Erfurt eine Kronzeugenregelung im deutschen Anti-Doping-Gesetz.

«Wir sind eindeutig und klar dafür - und waren das auch immer. Die Kronzeugenregelung ist so, wie sie im Anti-Doping-Gesetz enthalten ist, aus unserer Sicht nicht ausreichend», sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann in Berlin nach einer Sitzung des Sportausschusses im Bundestag. «Heute hat sich in den Darstellungen bestätigt, dass es keine bessere Möglichkeit gibt, Betrüger im Kreis der Athleten und im Umfeld aufzudecken.»

Befürworter einer Kronzeugenregelung sehen darin ein wichtiges Instrument, um stärker an die Hintermänner bei Dopingvergehen zu kommen. Aussagewillige Sportler sollen mit einer derartigen Regelung weitgehend von Strafverfolgung befreit werden können.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt nach den Razzien bei der nordischen Ski-Weltmeisterschaft in Tirol sowie bei einem Arzt in Erfurt weiter gegen 21 Sportler aus acht europäischen Ländern, die mutmaßlich Eigenblut-Doping betrieben haben sollen.

Einen Medienbericht, dass sich darunter ein deutscher Athlet aus dem Bereich Eisschnelllauf befinden soll, kommentierte Kai Gräber, Leiter der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Doping in München, nicht. «Es ist schwierig, es wird viel spekuliert.» Weitere Informationen könnten nicht gemacht werden, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Insgesamt wurden bislang neben dem Hauptbeschuldigten Sportarzt Mark S. vier Personen aus dessen Doping-Netzwerk festgenommen.

Auch Gräber sprach sich für eine Kronzeugenregelung aus. «Dieser Fall zeigt, dass es ohne Informationen aus der Szene nicht gehen wird», sagte er.

Anti-Doping-Gesetz

ergänzte Einladung Sportausschuss 3. April

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