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Frauenverachtende Grundhaltung
Emotionslos bis zum Urteil: Lebenslang für Susannas Mörder

Ali B.
Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld: Ali B. wird eine sehr lange Zeit im Gefängnis verbringen. Foto: Boris Roessler
Der Richter schildert den Mörder der 14-jährigen Susanna als kaltblütig, ungehemmt und frei von jeglichen Schuldgefühlen. Die Taten von Ali B. führen zu einem bundesweiten Aufschrei in einer aufgeheizten Flüchtlingsdebatte.

Wiesbaden (dpa) - Lebenslange Haft wegen Mordes an Susanna: Als der Vorsitzende Richter des Wiesbadener Landgerichts um 9.33 Uhr das Urteil für den irakischen Flüchtling Ali B. verkündet, brechen bei Susannas Mutter alle Dämme.

Über vier Monate hat sie sich in dem Prozess eine Vielzahl schockierender Details über die Ermordung ihrer 14 Jahre alten Tochter anhören müssen, unter welchen Umständen die Vergewaltigung des Mädchens stattfand, in welcher emotionalen Kälte sich der 22-Jährige auf der Anklagebank präsentiert.

Auch nach dem Urteilsspruch ist bei Ali B., der mit Bart, einem blauen T-Shirt und Jeans zum letzten Tag des Prozesses erscheint, keine Regung im Gesicht erkennbar. Den Blick zu der weinenden Mutter meidet er.

Auch als ihn der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk in seiner fast dreistündigen Urteilsbegründung am Mittwoch mehrfach eindringlich mahnend direkt anspricht, blickt der 22-Jährige nur kurz auf. Im voll besetzten Gerichtssaal 0.020 herrscht völlige Stille.

Die grausame Tat vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet nahe dem Wiesbadener Stadtteil Erbenheim führte in der aufgeheizten Debatte um kriminelle Asylsuchende zu einem bundesweiten Aufschrei und steht sinnbildlich für eine gescheiterte Integration von Flüchtlingen.

In nahezu jeder politischen Talkshow ist der Name Susanna nach der brutalen Gewalttat zu hören. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) benutzen den Fall als Symbol, um ihre Politik zu erklären und Rechtspopulisten, um gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ins Feld zu ziehen.

Ali B. flüchtet wenige Tage nach dem Mord an dem Mädchen aus Mainz in den kurdisch kontrollierten Nordirak. Als er kurz danach gefasst und von Bundespolizeipräsident Dieter Romann persönlich nach Deutschland zurückgebracht wird, gleicht das einer politischen Demonstration der Stärke: Bilder des mutmaßlichen Täters in Hand- und Fußfessel, bewacht von schwer bewaffneten und vermummten Sicherheitskräften, sind überall zu sehen.

Ali B. kommt mit seiner Familie 2015 mit dem damals großen Flüchtlingsandrang nach Deutschland. Sein Asylantrag wird Ende 2016 abgelehnt. Nachdem ein Anwalt dagegen klagt, ist der Fall beim Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig.

Weil die Gerichte bundesweit wegen Tausender Asylfälle total überlastet sind, geschieht über viele Monate gar nichts. Der Iraker lebt mit seinen Eltern und mehreren Geschwistern als ältestes Kind der Familie wie zuvor in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden.

Einen Deutschkurs bricht er früh ab, hängt stattdessen mit Jugendlichen in der Innenstadt ab. Alkohol gehört regelmäßig, Drogen gelegentlich zum Alltag. Ali B. weiß genau, wie viel Geld er zur Verfügung hat und was er damit anfangen kann. Während des Verfahrens wird auch klar, dass er eigentlich immer ein Messer dabei hat.

Die Anklageschrift wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna beinhaltet auch den brutalen Überfall auf einen jungen Mann, der mit Waffengewalt ausgeraubt wurde. Parallel zum Mordprozess läuft noch ein Verfahren geben Ali B. wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens.

Eine Gutachterin berichtet im Prozess von den Gesprächen mit dem irakischen Flüchtling während der Untersuchungshaft, in denen seine frauenverachtende Grundhaltung offen zu Tage tritt. Die Staatsanwältin sagt, Susanna sei nur ein willkürliches Opfer von Ali B. für die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse gewesen, ihr Mord nicht die Tat eines traumatisierten Flüchtlings.

Richter Bonk schildert in seiner Urteilsbegründung detailliert die Abläufe in der Tatnacht: Susanna habe keine Chance gehabt, auf den Angriff zu reagieren. Das Mädchen sei Ali B. in dem menschenleeren Dickicht ohnmächtig und hoffnungslos ausgeliefert gewesen. Die Bilder der Tat und der Leiche, die der Angeklagte in einem 35 Zentimeter tiefen Erdloch vergraben hatte, «müssten in Ihrem Kopf sein. Dass das gar nichts bei Ihnen auslöst, zeigt Ihre Persönlichkeit».

Das Landgericht stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.

Anklagen gegen Ali B.