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Missbrauch
Enkelinnen missbraucht - fünf Jahre Haft für Großvater

Prozess gegen einen Großvater
Der Mann steht wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs seiner drei Enkeltöchter vor Gericht. Foto: Stefan Sauer
Ein Großvater missbraucht über Jahre hinweg seine drei Enkelinnen. Er bediente sich an ihnen, wie der Richter sagte. Jetzt soll er dafür hinter Gitter.

Stralsund (dpa) - Wegen des sexuellen Missbrauchs seiner drei Enkeltöchter ist ein 76-Jähriger vom Landgericht Stralsund zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der Großvater über mehrere Jahre hinweg an den heute neun, zwölf und 14 Jahre alten Mädchen verging. Die Jüngste war sechs, als die Übergriffe begannen. «Er hat sich aus einem Pool seiner Enkel bedient», umriss der Vorsitzende Richter Olaf Witt in seiner Urteilsbegründung das Vorgehen des Mannes. Einen Enkelsohn ließ er aufpassen. Eine jüngere Enkelin blieb noch verschont.

Der 76-Jährige äußerte sich in dem Prozess nicht, bestritt aber seinem Verteidiger zufolge die Vorwürfe. Deshalb mussten die Mädchen vor Gericht aussagen und noch einmal erzählen, was der Opa, den sie eigentlich liebten, ihnen angetan hat. Die Öffentlichkeit war nicht dabei.

Die Staatsanwältin skizzierte am letzten Verhandlungstag die Aussagen der Enkelinnen. Das mittlere Mädchen sagte demnach vor Gericht, sie habe nicht gewusst, dass das, was der Opa tat, verboten sei. Erst die Jüngste brachte den Stein ins Rollen. Nach dem Präventionsprojekt «Mein Körper gehört mir» in der Schule vertraute sie sich ihrem Vater an. Alle Mädchen berichteten, es sei regelmäßig zu solchen Vorfällen gekommen.

Dennoch gab es seitens der Kinder keine Schwarzmalerei des Opas, wie der Richter sagte. Er sei eine Mischfigur gewesen. «Das Böse saß immer mit am Tisch.» Auch berichteten die Schwestern, sie hätten eigentlich ein gutes Verhältnis zu den Großeltern gehabt. Der Mann habe auf perfide Weise das Vertrauen der Kinder gebrochen, sagte eine Anwältin der Nebenkläger. Die Mädchen litten unter Albträumen und Schlafstörungen, brauchten psychologische Behandlung.

Der Mann stand 1987 schon einmal vor Gericht. «Wegen des gleichen Delikts», sagte sein Sohn, der Vater der drei Opfer, nach der Urteilsverkündung. Damals habe sich sein Vater an seinen eigenen Töchtern vergangen. Er habe nicht geglaubt, dass er als Großvater so etwas noch einmal machen würde. «Was er meinen Kindern und meinen Schwestern angetan hat, das werden sie ihr ganzes Leben mit sich tragen», sagte der Vater der Mädchen, und: «Mein Vater ist er nur noch auf dem Papier.»

Doch die Strafe aus DDR-Zeiten ist verbüßt, der 76-Jährige stand jetzt als nicht vorbestraft vor Gericht. Dies und sein hohes Alter rechnete ihm das Gericht als strafmindernd an. Möglicherweise komme er nicht mehr lebend aus der Haft, sagte Richter Witt. Zudem wurde er zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, zwei mal 8000, einmal 6000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.