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Klage der Umwelthilfe
Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in Wiesbaden vertagt

Abgase
Bei der Klage im Fall Wiesbaden wird die Umwelthilfe auch vom Verkehrsclub Deutschland unterstützt. Sie wollen erreichen, dass der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft eingehalten wird. Foto: Marijan Murat/Symbolbild
Wiesbaden (dpa) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die für Mittwoch erwartete Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in der hessischen Landeshauptstadt vertagt.

Die Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) soll am 13. Februar 2019 fortgesetzt werden, erklärte das Gericht. Das Gericht will neue Berechnungen abwarten, wie sich eine am Mittwoch angekündigte Hardware-Nachrüstung von städtischen Bussen auswirken könnte. Außerdem sollen die Auswirkungen von Ausweichverkehr bei einem möglichen Fahrverbot genauer berechnet werden.

Zuvor war hatte das Gericht bereits verkündet, dass ab Juni 2019 zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge Tabu sind. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten.

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