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Gefährdeter Bestand
EU verbietet Dorschfang in Teilen der Ostsee

Dorschfischerei in der Ostsee
Ein frisch gefangener Dorsch liegt in der Fischereigenossenschaft Wismar auf Eis. In Teilen der Ostsee ist der Dorschfang ab sofort verboten. Foto: Jens Büttner
Die EU-Kommission kann Fangverbote im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik verhängen, sofern sie wissenschaftlich begründet sind. In Teilen der Ostsee tritt nun ein solches Verbot in Kraft.

Brüssel (dpa) - Dorsche dürfen in Teilen der Ostsee dieses Jahr nicht mehr gewerblich gefischt werden. Darauf hat sich die EU-Kommission geeinigt.

«Wir müssen rasch handeln, um den Bestand zum Wohl der Fische und im Interesse der Fischer wieder aufzufüllen», sagte der zuständige EU-Kommissar, Karmenu Vella, in Brüssel. Die Dorschbestände in der Ostsee drohten andernfalls zusammenzubrechen.

Das Verbot gilt ab sofort bis zum 31. Dezember - und zwar dort, wo der Fisch besonders häufig vorkommt. Das sind die Fanggründe zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Schweden und Lettland, wobei die flachen Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern von dem Verbot ausgenommen sind.

Die Kommission ließ einige Ausnahmen zu. So dürfen zwei Fischereitechniken, bei denen Dorsch in geringem Maße als Beifang anfällt, weiterhin angewandt werden, allerdings nur von so vielen Schiffen wie bisher. Außerdem sind bestimmte Fanggründe von dem Verbot ausgenommen.

Die EU-Kommission kann Fangverbote im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik verhängen, sofern sie wissenschaftlich begründet sind. Vella begründete das Verbot mit Erkenntnissen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). Das Verbot kommt nicht überraschend. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte bereits Anfang Juli angekündigt, dass die EU den Fang angesichts des schlechten Zustands der Dorschbestände wohl bald einschränken werde.

Pressemitteilung EU-Kommission

Fragen und Antworten zum Fangverbot