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«Gute-Kita-Gesetz»
Experten: Kita-Milliarden nicht für Beitragsfreiheit nutzen

Kindertagesstätte
Kinderjacken und Rucksäcke hängen in einer Kindertagesstätte. Wie die Bundesländer das Geld aus dem «Gute-Kita-Gesetz» einsetzen, können sie selbst entscheiden - sie müssen aber Verträge mit dem Bund schließen. Foto: Monika Skolimowska
Berlin (dpa) - Das Familienministerium verhandelt seit Anfang Februar mit den Ländern über die Milliarden aus dem Kita-Gesetz. Jedes Land muss melden, wie es seinen Anteil für eine bessere Betreuung der Kinder einsetzen will.

Erst wenn alle 16 Verträge stehen, soll nach Angaben des Ministeriums das erste Geld fließen. Experten mahnen die Ländern, vorwiegend in Qualität statt in Beitragsfreiheit zu investieren. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hatte zum Jahreswechsel allerdings ergeben, dass viele Länder mit den Bundes-Milliarden die Kitagebühren abschaffen oder senken wollen.

Das «Gute-Kita-Gesetz» ist seit Jahresbeginn in Kraft. Vom Bund sollen bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuer-Einnahmen an die Länder fließen. Wie diese das Geld für die Kitas einsetzen, können sie selbst entscheiden - sie müssen aber Verträge darüber mit dem Bund schließen.

Die Bertelsmann Stiftung fordert Priorität etwa für kindgerechte Personalschlüssel und Fortbildung der Erzieher. «Allerdings dürfen Kita-Gebühren keine Zugangsbarriere darstellen», sagte Expertin Anette Stein. Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze sollten daher komplett von Beiträgen und Zusatzgebühren etwa für Essen und Ausflüge befreit werden. «Alle übrigen Eltern sollten finanziell weiterhin beteiligt werden, solange die Qualität noch nicht kindgerecht ist», sagte Stein der Deutschen Presse-Agentur. Einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln zufolge gibt es große Unterschiede bei den Gebühren: Die Spannbreite liegt je nach Wohnort bei mehreren Hundert Euro.