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Darlehen aus AfD-Zeiten
Frauke Petry schweigt in Meineid-Prozess

Petry vor Gericht
Frauke Petry und ihr Anwalt Carsten Brunzel sitzen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Monika Skolimowska
DIe Ex-AfD-Politikerin Frauke Petry ist wegen Meineids angeklagt. Laut ihrer Verteidigung geht es um grundsätzliche Rechtsfragen. Deshalb wird es wohl so schnell kein rechtskräftiges Urteil geben.

Dresden (dpa) - Im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry strebt die Verteidigung eine Klärung des Falls bis hin zum Bundesgerichtshof an. Das stellte Petrys Anwalt Carsten Brunzel am Montag zu Beginn des Prozesses am Dresdner Landgericht klar.

«Das Ziel ist der Freispruch. Die rechtliche Einordnung des Wahlprüfungsausschusses wird der ausschlaggebende Punkt sein», sagte der Anwalt. Er gehe davon aus, dass die rechtliche Frage in dieser Instanz nicht entschieden wird. «Diese Frage muss am Ende wahrscheinlich der Bundesgerichtshof klären.»

Der Prozess gegen Petry hatte am Montag am Dresdner Landgericht begonnen. Wegen des erwarteten großen Andrangs war man auf den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichtes ausgewichen, der eigens für Verfahren gegen Terroristen und Schwerkriminelle hergerichtet wurde. Das stieß allgemein auf Befremden. Petry wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Sie selbst hatte später einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei einer Verurteilung wegen Meineids droht ihr die Aberkennung ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte.

Die Verteidigung argumentiert, dass Zeugen in einem Wahlprüfungsausschuss genau wie in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss gar nicht vereidigt werden dürfen und deshalb eine Strafbarkeit wegen Meineids auch gar nicht in Frage kommen kann. «Die Eindeutigkeit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensichtlichen Gesamtumstände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten», sagte Brunzel.

Ausgangspunkt für den konkreten Fall waren zwei Wahleinsprüche von AfD-Mitgliedern gegen die sächsische Landtagswahl 2014. Knackpunkt war dabei ein Darlehen, das AfD-Listenbewerber der Partei zur Finanzierung des Wahlkampfes geben sollten. Petry hatte später ausgesagt, dass die Bewerber nach Einzug in den Landtag selbst hätten entscheiden können, ob sie das Darlehen in eine Spende an die AfD umwandeln oder nicht. In den Darlehensverträgen stand aber, dass der Kandidat auf die Rückzahlung automatisch verzichtet, wenn er in den Landtag kommt.

Um diesen Widerspruch drehte sich auch die Befragung der ersten drei Zeugen. Dabei traten ein Beamter des Landeskriminalamtes und die beiden CDU-Politiker Marko Schiemann und Christian Piwarz in den Zeugenstand. Schiemann ist Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, der heutige Kultusminister Christian Piwarz war damals Berichterstatter im Ausschuss.

Schiemann machte deutlich, dass die AfD im Vorfeld der mündlichen Befragung im Ausschuss schriftlich gestellte Fragen nur unzureichend beantwortet hatte und es nur deshalb zur Vernehmung von Petry kam. In Detailfragen offenbarte er wiederholt Erinnerungslücken. Piwarz wies unter anderem auf Widersprüche in den Vernehmungen von Petry und des damaligen amtierenden Schatzmeisters Carsten Hütter hin.

Petrys Verteidigung wirft den Wahlprüfungsausschuss vor, die Angeklagte in der Vernehmung vor allem nicht auf die widersprüchlichen Aussagen zum Darlehensvertrag hingewiesen zu haben. Man habe seine Mandantin so ins «offene Messer laufen lassen», sagte Anwalt Brunzel.

Petry will im Verfahren vorerst nicht das Wort ergreifen. Die 43 Jahre alte Politikerin hatte nach der Bundestagswahl 2017 ihre Partei verlassen und sitzt derzeit als fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und im Landtag. Sie ist mittlerweile Vorsitzende der Blauen Partei. Zum Prozess erschien sie in Begleitung ihres Ehemannes Marcus Pretzell, der Europaabgeordneter und Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen ist.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert. «So, wie sich dieser Prozess entwickelt hat, ist er geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwaltschaft seit inzwischen fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und Politikerin immer wieder öffentlich zu beschädigen», erklärte sie im Vorfeld.

Das Landgericht Dresden hat Termine bis zum 13. März anberaumt und 27 Zeugen geladen.

Strafgesetzbuch zu Meineid