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Berufung möglich
Gericht bestätigt Verbot von DocMorris Apothekenautomat

DocMorris-Automatenapotheke
DocMorris hatte 2017 in den Räumen einer früheren Apotheke den Betrieb einer «pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe» aufgenommen. Foto: Uwe Anspach
Karlsruhe (dpa) - Die Versandapotheke DocMorris darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe keinen Arzneimittelautomaten in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt betreiben.

Die Richter wiesen eine Klage des niederländischen Unternehmens gegen einen Verbotsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom Donnerstag ab. (3K 5393/17)

DocMorris hatte am 19. April 2017 in den Räumen einer früheren Apotheke den Betrieb einer «pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe» aufgenommen.

Kunden konnten per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten. Das Regierungspräsidium untersagte den Betrieb zwei Tage später und begründete das mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Das Unternehmen klagte vor dem Verwaltungsgericht mit dem Argument, es handele sich um eine Form des Versandhandels. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof ist möglich. Die Urteilsgründe lagen noch nicht vor.

Eine weitere Entscheidung zu dem Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe steht noch aus. Der Landesapothekerverband hatte gemeinsam mit drei Apothekern erfolgreich vor dem Landgericht Mosbach wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht geklagt. Dagegen hatte DocMorris Berufung eingelegt.

Mitteilung des Verwaltungsgerichts