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Öffnungsklausel wird geprüft
Grundsteuer-Streit: Scholz zeigt sich kompromissbereit

Grundsteuer
Euro-Geldscheinen liegen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer. Foto: Jens Büttner/Archivbild
Grundsteuer
Neubauten in Offenbach. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Foto: Arne Dedert
Ringen um Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Wie die aussehen wird, ist noch offen. Foto: Oliver Berg
Finanzminister Scholz
Olaf Scholz will bei der Grundsteuer eine bundesweit einheitliche Regelung, zeigt sich aber kompromissbereit. Foto: Bernd von Jutrczenka
Grundsteuer
Fast fertig: Ein neues Einfamilienhaus in Schwerin. Foto: Jens Büttner
Augsburg (dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat Kompromissbereitschaft im Streit um die Neuregelung der Grundsteuer signalisiert.

Im Gespräch mit der «Augsburger Allgemeinen» zeigte sich Scholz bereit, die von Bayern und der Unionsfraktion geforderte Öffnungsklausel zu prüfen, mit der die Bundesländer abweichende Grundsteuerregeln einführen könnten.

«Bevor wir diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht, müssen wir verfassungsrechtliche Fragen klären - das machen wir nach Ostern», sagte der Vizekanzler. «Denn es macht keinen Sinn, etwas zu wollen, was man von Verfassung wegen gar nicht darf.»

Scholz zeigte sich optimistisch, dass die Reform in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden kann. «Ich bin zuversichtlich, dass wir den Kabinettsentwurf im Mai beschließen werden», sagte er. Die neue Regelung werde viel einfacher und gerechter sein. «Ich bin gelassen, am Ende kriegen wir die Reform hin.»

Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz' Gesetzentwurf bereits am 30. April verabschieden. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben aber Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt.

Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Finanzministerium zur Reform

Städtetag zur Grundsteuer