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Zwickau
«Hängt die Grünen»-Plakate beschäftigen sächsische Gerichte

Wahlplakat
Ein zerstörtes Wahlplakat der Grünen (Symbolfoto). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Die Stadt Zwickau will, dass die rechtsextreme Partei «III. Weg» ihre Wahlplakate abhängen muss, die höchst umstritten Front gegen die Grünen machen. Dafür geht die Kommune jetzt vor Gericht.

Zwickau (dpa) - Die gegen die Grünen gerichteten Plakate der rechtsextremen Splitterpartei «III. Weg» beschäftigen weiterhin die sächsische Justiz.

Am Dienstag teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz nach einem Beschluss mit, dass die Plakate mit dem Slogan «Hängt die Grünen» trotz einer Verfügung der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen. Dagegen will die Kommune nun vorgehen und Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen einlegen, wie sie mitteilte.

Spätestens am Donnerstag solle die Beschwerde in Bautzen eingehen, hieß es aus Zwickau. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos) sagte laut Mitteilung: «Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!» Es mache keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hingen.

100 Meter Abstand

Diese Auflage hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz dem «III. Weg» gemacht: Zwar gab das Gericht einem Eilantrag des «III. Wegs» Recht, der gegen die Verfügung der Stadt vorgegangen war. Jedoch dürfe die Partei ihre Plakate nur in Abstand von mindestens 100 Metern zu Wahlwerbung der Grünen aufhängen.

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck «Hängt die Grünen» binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung für die Partei am Dienstag damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine «losgelöste Wahrnehmung» der Plakate des «III. Wegs» und deren «kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen».

Kritik am Gerichtsentscheid

Die Grünen kritisierten diesen Beschluss scharf. «Ein Mordaufruf gegen über 3300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen», sagte Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher laut einer Mitteilung. Die Grünen riefen zu einer Plakatieraktion in Zwickau auf. Ziel sei dabei, es dem «III. Weg» unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand zu Plakaten der Grünen einzuhalten.

Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann zeigte sich entsetzt: «Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan «Hängt die Grünen», der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte.»

Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee sagte, dass die Entscheidung des Gerichts nach den Anschlägen von Halle und Hanau «absolut verantwortungslos» sei. «Die Begründung des Gerichts ist ebenso absurd wie das Urteil selbst und lässt nicht nur Überlebende des Holocaust im Blick auf das Gericht und im Blick auf die nun wieder tolerierte Hasspropaganda von Rechtsextremen fassungslos zurück.»

Am vergangenen Donnerstag hatte sich bereits die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingeschaltet. Sie wies die Staatsanwaltschaft Zwickau an, die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte Ermittlungen zunächst abgelehnt, da die Plakate aus Sicht der Behörde keine Aufforderung zu einer konkreten Tat darstellten.

© dpa-infocom, dpa:210914-99-212370/4