1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Deutschland
Logo

Verteidigungsausgaben
Ischinger zu Wehretat: Unterschätzen Frust in Washington

Streit um deutschen Wehretat
Der Brigadeführer von Iron Wolf, Steponauvicius Mindaugas, übergibt beim Übergabeappell die Natoflagge an Peter Papenbroock, Bundeswehr-Oberstleutnant und neuer Kommandeur der EFP Battlegroup in Litauen. Foto: Arne Immanuel Bänsch
Investiert Deutschland genug Geld in seine Verteidigung? Trump und die Nato sagen klar, nein. Dem hat sich auch der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz angeschlossen.

Berlin (dpa) - Der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, hat die niedrigen deutschen Verteidigungsausgaben kritisiert.

Man werde das Nato-Ziel, zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben, «erklärtermaßen nicht erreichen. Wir wollen es nicht einmal mehr», sagte Ischinger der «Welt». «Wir unterschätzen, welchen Frust unsere 1,5-Prozent-Ansage in Washington und Brüssel auslöst», sagte Ischinger.

In dieser Woche feiert die Nato ihr 70-jähriges Bestehen. Für Außenminister Heiko Maas (SPD) werde die Reise nach Washington «vermutlich kein Spaziergang. Schon aus Gründen der Gesichtswahrung wird die amerikanische Regierung ihren Unwillen zum Ausdruck bringen wollen.»

Die deutsche Regierung müsse sich fragen, wie hoch die Verteidigungsausgaben wären, wenn es die Nato nicht gäbe. «Ich sage es mal grob überschlagen: sicher locker das Doppelte. Dann wären wir nicht bei 1,5 Prozent, dann wären wir bei 3 oder 3,5 Prozent. Weil wir sonst völlig blind, taub und wehrlos wären.»

Die Debatte um die deutschen Verteidigungsausgaben war in den Mitte März erneut aufgeflammt, nachdem die Eckwerte für den Haushalt 2020 bekannt wurden. Sie sehen zwar mehr Geld für Verteidigung vor, allerdings weniger als von Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) gefordert. Unter anderem US-Botschafter Richard Grenell hatte den Haushaltsplan als «inakzeptabel» kritisiert. Mehrere deutsche Politiker verbaten sich daraufhin eine Einmischung in interne Angelegenheiten.