1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Deutschland
Logo

Viel Kritik von Opposition
Kabinett billigt überarbeiteten Abtreibungs-Paragrafen 219a

Abtreibungs-Paragraf 219a
Werbung für Abtreibungen bleibt verboten - aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. Foto: Silas Stein
Schwangere sollen sich künftig leichter über Abtreibungen informieren können, doch Werbung dafür bleibt verboten. Das Kabinett billigte nun die Lösung der Koalition.

Berlin (dpa) - Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.

Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können.

Die Änderung von Paragraf 219a, der «Werbung» für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen - doch CDU und CSU lehnten ab.

Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden - bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.