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München
Klimaaktivisten nach Festklebe-Aktion in Polizeigewahrsam

Klimaaktivisten kleben sich auf Straße in München fest
Klimaaktivisten haben sich am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt auf die Fahrbahn geklebt und blockieren die Straße. Foto: Lennart Preiss
Klimaschutzaktivisten der Gruppe «Letzte Generation» blockieren die Straße an einem zentralen Platz in München. Sie werden angezeigt - und bleiben wegen eines «großen Ausnahmefalls» in Polizeigewahrsam.

München. Mehrere Klimaschutzaktivisten müssen nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben. «Das ist sehr, sehr selten, dass das angewendet wird, das ist wirklich ein großer Ausnahmefall», sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Straße im Zentrum von München blockiert

Am Vortag hatten 17 Klimaschutzaktivisten der Gruppe «Letzte Generation» die Straße an einem zentralen Platz in der Münchner Innenstadt blockiert, indem sich die meisten von ihnen mit einer Hand auf der Fahrbahn festklebten. Dadurch kam es am Stachus für mehr als zwei Stunden in beiden Richtungen zu Behinderungen. Die Beteiligten im Alter zwischen 18 und 79 Jahren wurden wegen Nötigung sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angezeigt. Dennoch wiederholten 15 von ihnen die Aktion wenige Stunden später am gleichen Ort noch einmal.

Da sie zudem weitere Blockadeaktionen ankündigten, wurde beim Amtsgericht polizeilicher Gewahrsam bis zum 2. Dezember beantragt. Mit Stand 15.00 Uhr hatte der zuständige Richter entschieden, dass zwei der Aktivisten noch bis Freitag um Mitternacht festgehalten werden, drei aber bis Anfang Dezember in Gewahrsam bleiben müssen. Für die übrigen zehn stand die Anhörung zunächst noch aus.

© dpa-infocom, dpa:221104-99-388034/2